Welche Rechtsformen sind Körperschaftsteuerpflichtig?

Die Körperschaftsteuer ist von bestimmten Unternehmen pauschal zu entrichten. Von der Steuerpflicht betroffene Rechtsformen sind: Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) Erwerbsgenossenschaften / Wirtschaftsgenossenschaften.

Welche Unternehmensformen unterliegen der Körperschaftsteuer?

Die Rechtsform eines Unternehmens bestimmt, ob Einkommen- oder Körperschaftsteuer fällig wird. Einkommensteuer zahlen natürliche Personen wie Einzelunternehmer, aber auch Gesellschafter von Personengesellschaften. Juristische Personen wie z.B. eine GmbH zahlen Körperschaftsteuer.

Was ist die Körperschaftsteuer für ein Unternehmen?

Um es einfach zu vergleichen kann man sagen, dass die Körperschaftsteuer für das Unternehmen das ist, was die Einkommensteuer für Personen ist. Alle Personen, natürliche Personen und juristische Personen, müssen ihr Einkommen in Deutschland versteuern.

Was ist die Körperschaftsteuer für juristische Personen?

Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die Steuer, die juristische Personen bezahlen müssen. Eine juristische Person ist zum Beispiel eine GmbH, ein Verein, eine Genossenschaft oder eine Aktiengesellschaft. Um es einfach zu vergleichen kann man sagen, dass die Körperschaftsteuer für das Unternehmen das ist, was die Einkommensteuer für Personen ist.

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Was ist die Einkommensteuer für Körperschaften?

Die Körperschaftsteuer (KöSt) betrifft juristische Personen wie z.B. GmbH oder AG. Sie ist sozusagen die Einkommensteuer für Körperschaften. Die Regelungen unterscheiden sich teilweise, weil manche Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes nicht auf Körperschaften anwendbar sind. Basis ist das ermittelte Einkommen, der Gewinn.

Was ist die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften?

Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften Die Körperschaftsteuer ist eine Form der Einkommensteuer für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften. Die Grundlage für die Besteuerung der Körperschaftsteuer ist das Einkommen der Körperschaft innerhalb eines Kalenderjahrs. Die Körperschaftsteuer ist demnach eine Gemeinschaftsteuer.