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Welche Regeln gelten für die Regel-Alters-Rente?
Die Regeln für die Regel-Alters-Rente gelten für alle Personen in der gesetzlichen Renten-Versicherung. Die Regel-Alters-Rente bekommen Sie, wenn Sie 65 Jahre und 7 Monate alt sind (Regel-Alters-Grenze) und wenn Sie mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind.
Wie kann man die gesetzliche Rentenversicherung wieder zurückzahlen?
Die Deutsche Renten·Versicherung hat eine Tabelle gemacht. Darin stehen die Geburts·Jahre und ab wann man die Regel·Alters·Rente bekommen kann. Sie können die gezahlten Beiträge (Geld) für die gesetzliche Renten·Versicherung wieder zurück bekommen. Das nennt man Beitragserstattung. Oder: Sie können frei·willig Beiträge nach·bezahlen.
Was sind die Voraussetzungen für eine frühere Rente?
Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Aussschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private und berufliche Situation. Die Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre
Wie lang ist die Antragsfrist für Renten aus eigener Versicherung?
Für Renten aus eigener Versicherung – also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten – gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.
Was ist eine Alters-Rente für schwerbehinderte Menschen?
Alters-Rente für schwer-behinderte Menschen. Diese Rente können Sie bekommen, wenn Sie schwer-behindert sind. (der Grad der Behinderung muss mindestens 50 sein), und wenn Sie mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind. Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Zahl zwischen 20 und 100.
Wann gilt das Renteneintrittsalter?
Ab Jahrgang 1967 gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Mit Eintritt in das gesetzlich vorgesehene Rentenalter wird die Regelaltersrente ohne Abzüge gezahlt. Voraussetzung ist eine Mindestwartezeit von 5 Jahren. 02.