Welche Renten werden mit dem Ertragsanteil besteuert?
Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung spielt der Ertragsanteil seit dem Jahr 2005 keine Rolle mehr. Erst Renten, die nach 2039 beginnen, müssen voll versteuert werden. Für andere Leibrenten dagegen gilt der günstige Ertragsanteil weiterhin (§ 22 Nr. 1 Satz 3abb EStG).
Was ist der Ertragsanteil bei einer Rente?
Der Ertragsanteil ist der einkommensteuerpflichtige Anteil einer Leibrente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente sowie der der Rentenart. Geregelt ist der Ertragsanteil in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG), der die sonstigen Einkünfte regelt.
Wann ist die Rente steuerpflichtig?
Der Endpunkt der Entwicklung ist im Jahr 2040 erreicht. Dann sind 100 Prozent der Rente steuerpflichtig. Es gelten die üblichen Bedingungen: Hat man beispielsweise eine Rente, die den Grundfreibetrag von 9.744 Euro nicht übersteigt, so sind überhaupt keine Abgaben zu entrichten.
Wie ist die Besteuerung der gesetzlichen Rente geregelt?
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 die Besteuerung der gesetzlichen Rente durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Seitdem ist ein festgelegter Anteil der Rente zu versteuern, der Rest bleibt (noch) steuerfrei. Sie müssen Ihre Einnahmen aus der Rente versteuern, das ist die so genannte nachgelagerte Besteuerung.
Was ist der steuerfreie Anteil in der Rente?
Für Personen, die im Jahre 2005 oder vorher in Rente gingen, lag der steuerfreie Anteil bei 50 Prozent. Aus der nicht zu versteuernden Rente wird ein (persönlicher) Freibetrag gebildet, sodass dieseRentner ab 2005 einen „Rentenfreibetrag“ von 50 Prozent nutzen können.
Wie viel Steuer entrichten sie von ihrer Rente?
Ob und wie viel Steuer Sie von Ihrer Rente entrichten müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind beziehungsweise gehen werden. Denn seit 2005 steigt Jahr für Jahr der steuerpflichtige Teil der Rente. Dafür werden die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zunehmend von der Steuer freigestellt.