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Welche Rollen spielen Marken beim Kauf?
„Die Verbraucher scheinen dem explosionsartig wachsenden Angebot an Dienstleistungen zu begegnen, indem sie sich auf Marken fokussieren. Marken dienen als Anker des Vertrauens und erleichtern die Orientierung.
Sind Marken heute noch wichtig?
Eine Marke ist ein immaterielles Gut und stellt einen Vermögenswert dar. Laut einem Artikel von welt.de wird die Marktwirtschaft von drei großen Treibern gesteuert: Geld, Innovation und Marke. Starke Marken haben also eine große Macht. Eine Marke ist demnach Indikator für Qualität und Spitzenleistung.
Warum kaufen Konsumenten Marken?
21.12.2015 Viele Kunden kaufen Markenprodukte, weil sie von der Qualität des Produktes überzeugt sind. Die Vorliebe für Marken ist bei jüngeren Verbrauchern besonders stark ausgeprägt. Das gilt vor allem, wenn der Artikel zum Verschenken gedacht ist.
Kann ich eine Marke verkaufen oder kaufen?
Kann ich eine Marke verkaufen oder kaufen? Ja, Marken können übergeben oder verkauft werden, da sie eigenständige Wirtschaftsgüter sind gemäß § 27 (1) MarkenG. Damit unterscheiden sich Marken von Werken, die von Urheberrecht geschützt werden. Mit dem Kauf einer Marke sind immer die dazugehörigen Rechte und Pflichten verbunden.
Was wünscht sich jeder Verkäufer von sich aus?
Jedes Unternehmen und jeder Verkäufer wünscht sich Kunden, die von sich aus kommen und sofort das Produkt kaufen wollen. Doch leider ist das nicht immer so einfach und es zeugt oftmals von Überzeugungskunst, dem Kunden das Produkt schmackhaft zu machen.
Wie kann eine Marke übergeben oder verkauft werden?
Im Gegensatz zum Urheberrecht kann eine Marke gemäß § 27 (1) MarkenG an Dritte übergeben oder verkauft werden, da sie ein eigenständiges Wirtschaftsgut ist. Damit verbunden sind immer die dazugehörigen Rechte und Pflichten. Eine Übertragung kann entweder durch einen Vertrag oder kraft Gesetz vonstatten gehen.
Wie kann eine Marke übertragen werden?
Die Marke, die im Geschäftsbetrieb benutzt wurde, kann auch unabhängig vom Geschäft übertragen werden. Im Zweifel geht die Marke jedoch gemäß § 27 (2) MarkenG mit über. Möchten Sie Ihre Marke nicht in ihrer Gesamtheit verkaufen oder übertragen, sondern stattdessen Nutzungsrechte vergeben, kommt für Sie eine Lizenzvergabe in Frage.