Welche Steuererstattung bekommst du für eine Spende über 200 Euro?

Unterstützt Du politische Parteien, sind pro Person bis zu 3.300 Euro drin. Für die ersten 1.650 Euro bekommst Du die Hälfte als Steuererstattung zurück – der Rest ist als weitere Sonderausgabe zusätzlich absetzbar. Lass Dir für Deine Spende über 200 Euro (ab 2021: 300 Euro) stets eine Quittung geben.

Kann man Spenden von der Steuer absetzen?

Ist Ihr Einkommen nun geringer, weil Sie Ihre Spenden davon abgezogen haben, müssen Sie auch umso weniger Steuern bezahlen – das zu viel gezahlte Geld fließt dann als Steuerrückzahlung auf Ihr Konto. Kann man unendlich viele Spenden von der Steuer absetzen?

Wie kann ich eine Spende akzeptieren?

Damit das Finanzamt die Spende akzeptiert, ist ein Nachweis erforderlich. Für Spenden bis 200 Euro genügt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank. Bei einer Spendenhöhe über 200 Euro müssen Sie eine amtlich anerkannte Spendenquittung vorlegen. Eine solche Bescheinigung enthält den Namen des Spenders und die Höhe der Zahlung.

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Was sind Spenden steuerrechtlich?

Spenden gelten steuerrechtlich als Sonderausgaben und werden direkt im Mantelbogen der Steuererklärung aufgelistet. Die Bescheinigungen werden dann gemeinsam mit den ausgefüllten Formularen eingereicht. Damit nichts verloren geht, sollte zunächst eine Kopie eingereicht und das Original sicher aufbewahrt werden.

Kann man eine Spende direkt von der Steuer absetzen?

Das heißt beispielsweise auch, dass Sie eine Spende direkt an eine bedürftige Person nicht von der Steuer absetzen können. Das gilt beispielsweise dann, wenn Sie einem Bettler oder Musiker direkt Geld geben oder bei einer Spendensammlung einer Organisation Geld geben, ohne eine Zuwendungsbestätigung zu erhalten.

Wie viel sind Spenden an politische Parteien absetzbar?

Spenden an politische Parteien sind bis zu 3.300 Euro pro Person absetzbar, wovon die ersten 1.650 Euro als Steuererstattung geleistet werden. Die restlichen bis zu 1.650 Euro werden als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen. Bei Spenden an politische Parteien spielt das Einkommen entsprechend keine Rolle.

Sind freiwillige Spenden absetzbar?

Wissenswert: An sich sind freiwillige Zuwendungen (Spenden) nicht absetzbar. Die einzigen Ausnahmen stellen laut § 52-54 Spenden mit gemeinnützigem oder kirchlichem Zweck dar. Der steuerliche Fachbegriff hierfür lautet „Förderung steuerbegünstigter Zwecke“.

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