Welche Steuerkennzeichen sind in der Rechnung enthalten?

Für die Betriebe, die unternehmerisch tätig sind, sind Steuerkennzeichen mit Y* vorgesehen. Handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung oder eine sonstige Leistung aus dem Ausland, muss die Rechnung zusätzlich zu den allgemeinen Rechnungserfordernissen folgende Merkmale enthalten:

Wie muss die Eingabe des steuerkennzeichens erfolgen?

Die Eingabe des Steuerkennzeichens muss eindeutig erfolgen und darf nicht mehr als zwei Zeichen beinhalten. Es ist darauf zu achten, dass Steuerkennzeichen nie doppelt angelegt werden. Empfohlen wird, dieselben Kürzel wie im SAP zu verwenden.

Ist eine Auswertung der ausländischen Steuerkennzeichen möglich?

Eine Auswertung der ausländischen Steuerkennzeichen ist über den Excel-Report „Ausländische Umsatzsteuer anhand der Steuerkennzeichen aus dem RFUMSV00“ möglich. Wenn dies nicht erforderlich ist, so sollten die SAP-Reports RFUMSV00 und RFUMSV10 beim Import nur deutsche Steuerkennzeichen enthalten.

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Wie hilft die Nummer bei der Steuererklärung?

Auch bei der Steuererklärung hilft die Nummer: Durch sie lassen sich auch vergangene Steuererklärungen eindeutig zuordnen. Das alles vereinfacht die Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden, wie zum Beispiel zwischen dem Finanzamt und der Krankenkasse.

Was ist ein Steuerkennzeichen für eine sonstige Leistung?

Handelt es sich um eine sonstige Leistung, ist ein Steuerkennzeichen beginnend mit R* zu verwenden. Für die Betriebe, die unternehmerisch tätig sind, sind Steuerkennzeichen mit Y* vorgesehen.

Welche Steuerkennzeichen angelegt werden?

Um die Meldung korrekt erstellen zu können müssen solche Steuerkennzeichen jeweils zweimal angelegt werden, einmal mit der Steuerkennzeichenart [ESA] und einmal mit [ESE]. Darüber hinaus können weitere Steuerkennzeichenarten manuell im VAT@GTC angelegt werden. Die Höhe des Steuersatzes (in Prozent vom Nettobetrag) ist anzugeben.

Wie soll das Steuerkennzeichen ausgewiesen werden?

Außerdem soll das Steuerkennzeichen mit seinen Soll- und Habenposten nicht nur in der monatlichen USt.-VA ausgewiesen werden, sondern auch über die Behoerdenkommunikation an das Finanzamt gesendet werden. Was muss ich bei der Einrichtung dieses Steuerkennzeichens weiterhin beachten? Vielen Dank im Voraus und viele Gruesse!

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Wann ist das Ausweisen der Umsatzsteuer erforderlich?

Ab spaetestens 01.01.2015 wird das Ausweisen der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Nr. 4, 5 UStG Buchstabe b und Nr. 6 bis 9 USTG. erforderlich. Der Eintrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt unter Kennziffer 84/85.