Welche Steuern bei Solaranlagen?

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, die Strom ins öffentliche Netz einspeist und Sie Erlöse für den verkauften Strom erhalten, gilt das als gewerbliche Tätigkeit. Damit sind Sie verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden und auf ihren selbst produzierten Strom Umsatz- sowie Ertragssteuer zu entrichten.

Wie berechnet man den Eigenverbrauch einer PV-Anlage?

Den Eigenverbrauch bei einer PV-Anlage kann man einfach berechnen, indem man den Einspeisezähler abliest und die eingespeiste Energie von der erzeugten Energie (PV-Zähler) subtrahiert.

Was ist die Energiesteuer?

Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer, die bereits 2006 eingeführt wurde. Sie spült jedes Jahr etwa 40 Milliarden Euro in die Kassen des Bundes und ist von Rohstoffhändlern im deutschen Steuergebiet zu entrichten. Da diese die Abgabe auf die Kraft- und Heizstoffpreise aufschlagen, zahlen Verbraucher letztlich höhere Energiepreise.

Was ist die Steuer für die Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist mit rund 7 Milliarden Euro jährlich eine wichtige Einnahmequelle des Bundes. Die Höhe der Steuer ist seit 2003 mit 2.05 Ct./kWh gleich geblieben und macht aufgerundet 7\% des Gesamtstrompreises aus.

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Wie wird die Energiesteuer verwaltet?

Die Steuer wird von der Zollverwaltung – insbes. den Hauptzollämtern – verwaltet, die Einnahmen stehen dem Bund zu (Art. 106 I Nr. 2 GG). Die Energiesteuer gehört zu den innerhalb der EU harmonisierten Verbrauchsteuern und unterliegt der mitgliedstaatlichen, EU-einheitlichen Überwachung.

Welche rechtlichen Grundlagen schaffen die Energiesteuer?

Die rechtlichen Grundlagen schaffen dabei das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV). Mit Einnahmen von rund 40 Milliarden Euro pro Jahr, hat die Steuer einen Anteil von etwa 5 Prozent an den gesamten jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands.