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Welche Unfallversicherung zahlt bei Knochenbruch?
So fragen sich viele, was die Unfallversicherung bei einem Knochenbruch oder Sturz zahlt. Meist lautet die Antwort: Gar nichts. Denn in der Regel heilen Knochenbrüche und Verletzungen wieder vollständig ab – die Beeinträchtigung ist also nicht dauerhaft.
Was zahlt Unfallversicherung bei Knochenbruch Allianz?
Wir zahlen eine schnelle Geldleistung bei Knochenbrüchen, Muskel-, Sehnen-, Bänder- und Kapselrissen. Sie erhalten bis zu 3.000 Euro je Unfall, z.B. 300 Euro für einen Fingerbruch, 1.500 Euro für einen Beinbruch oder Kreuzbandriss oder 3.000 Euro für einen Beckenbruch.
Wie hoch ist das Gipsgeld?
Die versicherte Person hat infolge eines Unfallereignisses einen Gipsverband aufgrund ärztlicher Anweisung länger als 21 Tage getragen. Das Gipsgeld in Höhe von 300 EUR wird für jeden Unfall einmal gezahlt.
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung – Aufgaben und Leistungen. Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Welche Leistungen leistet die private Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur für Unfälle auf der Arbeit sowie dem Hin- und Rückweg. Die private Unfallversicherung sichert auch Freizeitunfälle ab. Die Basisleistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditästsleistung. Weitere Leistungen: Todesfallleistung, Krankenhaustage- und Genesungsgeld sowie Unfallrente.
Welche Berufskrankheiten werden von der Gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt?
Sämtliche Unfälle und Berufskrankheiten, die in Zusammenhang mit der Arbeit stehen, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Hinweis: Aufgrund der Coronakrise bieten Berufsgenossenschaften Ihren Mitgliedern an, die Beitragszahlung zu erleichtern.
Was ist der Todesfall der Unfallversicherung?
Todesfall. Die Leistungen der Unfallversicherung beinhalten zusätzlich eine Todesfallleistung. Sie kommt dann zum Tragen, wenn Sie als Versicherter innerhalb eines Jahres nach dem Unfall versterben. Dann wird die vereinbarte Summe an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.