Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber bei Ausbildungsbeginn?
- 2 Wie melde ich einen Auszubildenden an?
- 3 Wie ist aus Lohnsteuerrechtlicher Sicht ein Auszubildender zu behandeln?
- 4 Wer übernimmt bei Ausbildungsbeginn die Anmeldung zur Sozialversicherung?
- 5 Welche Voraussetzungen müssen Lehrbetriebe erfüllen?
- 6 Was sind die gesetzlichen Zusatzregelungen für Lehrlinge?
- 7 Wie entfallen die Beiträge für die Lehrlingsausbildung?
Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber bei Ausbildungsbeginn?
Die Checkliste zum Ausbildungsbeginn
- Steueridentifikationsnummer.
- Girokonto.
- Sozialversicherungsausweis.
- Krankenversicherung und Gesundheitskarte.
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.
- Gesundheitsbescheinigung.
- Polizeiliches Führungszeugnis.
- Schulzeugnisse.
Wie melde ich einen Auszubildenden an?
Der Azubi ist zu Beginn der Beschäftigung wie ein regulärer Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse unter Angabe der Versicherungsnummer mit dem Abgabegrund 10 anzumelden. Während der Ausbildung sind gleichermaßen alle Meldepflichten wie Jahresmeldungen oder Unterbrechungsmeldungen zu beachten.
Wo muss Azubi angemeldet werden?
Auszubildende müssen zum Beschäftigungsbeginn – genau wie „normale“ Arbeitnehmer – mit dem Abgabegrund 10 bei der Krankenkasse angemeldet werden. Auch die Jahres- und Unterbrechungsmeldungen müssen wie üblich erfolgen.
Wie ist aus Lohnsteuerrechtlicher Sicht ein Auszubildender zu behandeln?
Auszubildende sind im Unternehmen wie Arbeitnehmer zu behandeln. Das heißt, das Unternehmen muss für den Auszubildenden Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Auszubildende sind in der Unfallversicherung versicherungspflichtig, unabhängig davon, ob sie ein Ausbildungsentgelt erhalten.
Wer übernimmt bei Ausbildungsbeginn die Anmeldung zur Sozialversicherung?
Meldungen für Auszubildende Arbeitgeber erstatten für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – also auch für ihre Auszubildenden – maschinell Meldungen zur Sozialversicherung. Für Auszubildende gilt der Personengruppenschlüssel „102“.
Wer erstellt den Ausbildungsplan?
Der Ausbildungsrahmenplan ist Bestandteil der allgemeinen Ausbildungsordnung. Und diese wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, bzw. dem ansonsten zuständigen Fachministerium festgelegt. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat hier ein grundlegendes Mitspracherecht.
Welche Voraussetzungen müssen Lehrbetriebe erfüllen?
Um Lehrbetrieb zu werden, muss ein Unternehmen die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden sind motiviert, Lernende auszubilden. Im Unternehmen gibt es genügend Tätigkeitsfelder, um die verlangten Kompetenzen gemäss Bildungsverordnung zu vermitteln und die Lernenden produktiv einzusetzen.
Was sind die gesetzlichen Zusatzregelungen für Lehrlinge?
Lehrlinge auszubilden ist für Arbeitgeber und die gesamte Wirtschaft sehr wichtig und förderlich. Die gesetzlichen Zusatzregelungen, besonders zu Arbeitszeit Lehrlinge, müssen eingehalten werden, sollen aber nicht vor der Beschäftigung und Ausbildung von Lehrlingen abhalten.
Wie lange beträgt die zulässige Arbeitszeit für den Lehrling?
So beträgt die maximale zulässige tägliche Arbeitszeit neun Stunden, und die Abend- und Nachtarbeit ist verboten (Ausnahmen vorbehalten). Das Lehrverhältnis ist ein befristeter Vertrag und endet regelmässig mit Beendigung der Lehrzeit, dies ungeachtet davon, ob der Lehrling die Lehrabschlussprüfung besteht oder nicht.
Wie entfallen die Beiträge für die Lehrlingsausbildung?
In den ersten zwei Lehrjahren entfallen sowohl für den Dienstgeber als auch für den Lehrling die Beiträge für die Krankenversicherung. Die Lehrlinge sind dennoch voll versichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung entfallen bei aufrechtem Versicherungsschutz für alle Lehrjahre. Zudem gibt es für die Lehrlingsausbildung verschiedene Förderungen.