Welche Unterlagen dürfen Vermieter verlangen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Welche Unterlagen zum Mietvertrag?

Kommt ein Mietinteressent für Sie infrage, sollte er Ihnen zur Besichtigung, spätestens jedoch vor Abschluss des Mietvertrags, diese Nachweise vorlegen:

  • Mieterselbstauskunft.
  • Einkommensnachweis und Arbeitsvertrag.
  • SCHUFA-Auskunft.
  • ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Kopie des Personalausweises.

Ist der Einkommensnachweis unerlässlich für Vermieter?

Der Einkommensnachweis: Für Vermieter unerlässlich! Neben der Bonitäts­prüfung bei der Schufa gilt der Einkommens­nachweis für Vermieter als unerlässlich, um die Frage der Einkommens­ver­hältnisse und Zahlungs­fä­higkeit potenzieller Mieter zu klären. Wir verraten, was Du hierbei beachten solltest.

Was soll der Einkommensnachweis als Mieter wissen?

Der Einkommensnachweis soll nur Ihre Zahlungsfähigkeit als Mieter bestätigen – persönliche Informationen muss der Vermieter nicht wissen. Aus Datenschutzgründen können Sie diese Stellen im Dokument schwärzen. Das trifft etwa auf Angaben zum Familienstand oder der Religionszugehörigkeit zu.

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Welche Rolle spielt der Einkommensnachweis bei der Wohnungssuche?

Übrigens: Der Einkommensnachweis spielt in der Zeit der Wohnungssuche auch an anderer Stelle oft eine wichtige Rolle: Benötigen Sie für den Umzug eine kurzfristige Finanzspritze, können Sie einen Kleinkredit aufnehmen. Auch hier müssen Sie dann einen Nachweis über Ihr Einkommen einreichen.

Ist ein Einkommensnachweis erforderlich?

Ohne einen existierenden Mietvertrag sind Sie dazu berechtigt, seine Auswahl anhand persönlicher Kriterien zu wählen. Ein Einkommensnachweis ist für Bewerber von Wohnimmobilien zwingend notwendig. Ohne gültigen Nachweis sind Sie dazu berechtigt, den potenziellen Mieter ohne Grund abzuweisen.