Welche Unterlagen müssen bei der Versicherung vorgelegt werden?

Verstirbt der Versicherungsnehmer, müssen der Versicherung Unterlagen, wie die Originalpolice, Sterbe- und Geburtsurkunde vorgelegt werden. Bei Versicherungen, die den Todesfall betreffen, muss ein Totenschein vorliegen, der die Todesursache genau definiert.

Kann der Versicherer sich entsprechend verhalten?

Der Versicherer muss sich entsprechend verhalten. Der Kunde indes hat bei einer für ihn ungünstigen Entscheidung immer noch die Möglichkeit, Klage zu erheben. Bei höheren Streitwerten gibt der Versicherungsombudsmann nur eine Empfehlung ab, die zumeist befolgt wird. Für den Kunden ist das Verfahren kostenlos.

Wie endet der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers?

Der Versicherungs­schutz endet nach dem Tod des Versicherungs­nehmers mit sofortiger Wirkung. Umso weniger muss man sich um das Aufsetzen eines Kündigungsschreibens kümmern. Wurde der Jahresbeitrag bereits im Vorfeld entrichtet, wird dieser anteilig erstattet, sobald dem Versicherer eine schriftliche Mitteilung über den Todesfall zukommt.

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Wie sind die Voraussetzungen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erfüllt?

Endet z.B. eine versicherungspflichtige Beschäftigung, ohne dass sich nahtlos eine weitere Beschäftigung oder ein Arbeitslosengeldbezug anschließt, sind in der Regel gleichzeitig die Voraussetzungen der Familienversicherung, des nachgehenden Leistungsanspruchs, der Auffang-Versicherungspflicht und der obligatorischen Anschlussversicherung erfüllt.

Was ist der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung versichert Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Im Todesfall bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragszahlung bestehen. Wird nach dem Tod des Hausbesitzers ein neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, kann er von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Wie erlischt der Versicherungsschutz für den verstorbene?

Unabhängig davon, welcher Gesundheits­kasse der Verstorbene angehörte, ob gesetzliche Kranken­versicherung oder private Kranken­versicherung, erlischt der Versicherungs­schutz mit seinem Tod. Dabei endet die Beitragspflicht mit dem Monatsende des Todesfalls.

Wie lange bleibt der Versicherungs­Nehmer in der Hausratversicherung versichert?

Verstirbt der Versicherungs­nehmer, bleibt sein gesamter Hausstand, für höchstens zwei Monate, in der abgeschlossenen Hausrat­versicherung weiterhin versichert. Übernimmt der Erbe die Wohnung samt Inventar innerhalb von zwei Monaten, wird er automatisch Versicherungs­nehmer der bestehenden Hausrat­versicherung.

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