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Welche Unterschiede gibt es zwischen Nachlasssteuer und Erbschaftssteuer?
Unterschiede zwischen Erbanfallsteuer und Nachlasssteuer. Handelt es sich bei der Erbschaftssteuer dahingegen um eine Nachlasssteuer, wird die Besteuerung der Erbschaft vollkommen anders gehandhabt. Während bei der Erbanfallsteuer der Erwerber im Fokus der Besteuerung steht, wird im Falle einer Nachlasssteuer der gesamte Nachlass besteuert.
Was ist eine Erbschaftssteuer?
In der Regel wird allerdings eine Erbschaftssteuer erhoben, wobei diese entweder als Erbanfallsteuer oder Nachlasssteuer gestaltet sein kann. Für den Laien sind die Unterschiede auf den ersten Blick oftmals nicht ersichtlich, doch bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass Erbschaftssteuer nicht gleich Erbschaftssteuer ist.
Ist die Erbschaftssteuer rechtssystematisch?
Nach dem Schweizer Erbrecht kann die Erbschaftssteuer rechtssystematisch als Erbnachlasssteuer oder Erbanfallsteuer ausgebildet sein. Weil die Erbnachlasssteuer mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden ist, wurde sie in den meisten Kantonen angewendet. Heute sind es nur noch die Kantone Graubünden und Solothurn.
Was ist der Freibetrag der Erbschaftssteuer?
In allen anderen Kantonen wird Erbschaftssteuer erhoben, die kantonalen Regelungen sind hier aber unterschiedlich. Der Freibetrag ist der Betrag, der vor der Berechnung der Erbschaftssteuer abgezogen werden kann und also steuerfrei ist. Die Berechnung der einzelnen Freibeträge ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Wie findet die Besteuerung in der Nachlasssteuer statt?
Im Gegensatz dazu findet die Besteuerung im Rahmen der Nachlasssteuer direkt statt, so dass der Fiskus den Nachlass als Ganzes betrachtet und dementsprechend Steuern erhebt.
Wie verhält es sich bei großen Kräften plastisch?
Bei großen Kräften verhält es sich plastisch. Zur mechanischen Kraftmessung wird häufig die verformende Wirkung der Kraft genutzt. Je stärker man beispielsweise eine Schraubenfeder verdreht oder sie auseinander zieht, desto größer wird die Spannkraft, mit welcher die Feder sich der Verformung widersetzt.
Ist der Erwerber von Todes wegen steuerpflichtig?
Folglich ist nicht der Erwerber von Todes wegen, sprich der Erbe, sondern der Nachlass selbst erbschaftssteuerpflichtig. Die Verhältnisse der Erben bleiben im Zuge dessen folglich unberücksichtigt und spielen bei einer derartigen Ausgestaltung der Erbschaftssteuer keine Rolle.