Welche Varianten der Krankenversicherung gibt es?

Im deutschen Gesundheitssystem gibt es zwei Varianten der Absicherung: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Mit mehr als 70 Millionen Versicherten sind die meisten Deutschen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Welche privat Krankenkassen gibt es?

Liste deutscher privater Krankenversicherer

Rang PKV (Stand 31. Dezember 2015) Versicherte (2015)
1 Debeka 3.919.489
2 DKV (Victoria) 4.396.653
3 Allianz Private Krankenversicherung 2.588.833
4 Axa (Colonia, DBV-Winterthur) 1.684.745

Welche Krankenkasse für Handwerker?

die Entscheidung über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung. Eine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei Handwerkern nicht. Werden sie Mitglied der PKV, orientieren sich die Beiträge nicht an den monatliche Einkünften, sondern am gewählten Tarif.

Wer legt den Leistungskatalog der GKV fest?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fest. Der G-BA bestimmt, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen.

Wie bestimmt sich der Umfang der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung?

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Der Umfang der Leistungen bestimmt sich dabei einerseits nach den Prinzipien, die in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Leistungserbringung gelten ( § 2 Abs. 1 und § 12 SGB V), andererseits nach Maßgabe der Richtlinien, die der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 92 SGB V beschließt.

Wie viele Kassen gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Derzeit sind etwa 36 der knapp 100 Kassen bundesweit geöffnet. Der aktuell größte Anbieter in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Techniker Krankenkasse. Sie verzeichnet rund 10,7 Millionen Versicherte. Auf dem zweiten Rang folgt Barmer mit circa 8,8 Millionen Mitgliedern.

Welche Krankenkassen sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Es gibt Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen (EK), Innungskrankenkassen (IKK), die Knappschaft sowie die Landwirtschaftliche Krankenkasse.

Wie erfolgt die Vereinigung der Krankenkassen?

Die Vereinigung erfolgt durch Beschluss der Verwaltungsräte der beteiligten Krankenkassen und unter der Voraussetzung, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden sie genehmigen. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurden die Verbandsstrukturen der Krankenkassen gestrafft. Der neue GKV-Spitzenverband nahm am 1. Juli 2008 seine Arbeit auf.

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