Welche Verluste können zurückgetragen werden?

Insgesamt darf auch nur ein Verlust von maximal 1.000.000,- Euro zurückgetragen werden (bei Zusammenveranlagten sind es 2.000.000,- Euro). Die verbleibenden 4.000.000,- Euro an Verlusten können aber in zukünftige Steuerjahre vorgetragen werden.

Können Sonderausgaben zu einem Verlustvortrag führen?

Sie dürfen ihre Studienkosten nur als Ausbildungskosten unter den Sonderausgaben absetzen. Diese sind bis 6.000 Euro begrenzt. Außerdem kann mit Sonderausgaben kein Verlustvortrag gemacht werden.

Wie hoch ist der Verlust aus dem Vorjahr?

Neu ist im Grunde nur ein Aspekt, denn die Höhe des Verlustes, der in das Vorjahr zurückgetragen werden kann, ist nun fünf mal höher als bisher. Somit können bei Einzelveranlagung jährlich 5 Millionen EUR und bei Zusammenveranlagung 10 Millionen EUR per Verlustrücktrag mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden.

Wann kann der Antrag auf Verlustrücktrag gestellt werden?

Der Antrag auf Verlustrücktrag kann frühestens bei der Steuererklärung 2020 gestellt werden. Die Berücksichtigung des Verlustrücktrages erfolgt im Rahmen der Veranlagung 2019 (bzw. 2018). Ist die Veranlagung bereits rechtskräftig, gilt der Antrag als rückwirkendes Ereignis.

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Was ist der Verlustvortrag?

Nun, dies ist ganz simpel. Der Verlustvortrag ist die Summe aller jährlichen Verluste, die bei der Besteuerung bislang keinen Ansatz fanden und deshalb solange aufgespart werden, bis das Unternehmen in einem zukünftigen Jahr Gewinn macht.

Welche Regeln gibt es für die Verrechnung von Verlusten?

Für die Verrechnung von Verlusten gibt es ganz klare Regeln: Erträge aus ETFs, Fonds, Dividenden, Zinsen etc. ( Steuertopf Sonstige) können nur mit Verlusten aus dem Verlusttopf Allgemein verrechnet werden. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien ( Steuertopf Aktien) können mit Verlusten aus beiden Verlusttöpfen verrechnet werden.