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Welche Versicherung zahlt Wenn der Keller voll Wasser läuft?
Wenn durch (Hoch)Wasser im Keller Schäden an eigenen Gegenständen, Möbeln etc. entstehen, ist die Hausratversicherung zuständig. Kommt es zu Schäden am Gebäude, wendet man sich an die Gebäudeversicherung. Wichtig bei beiden Versicherungen: Es muss eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen worden sein!
Ist man gegen Wasser im Keller versichert?
Ist das Wasser im Keller durch eine Überschwemmung oder einen heftigen Regenguss verursacht worden und nicht durch Leitungswasser hat der Hausbesitzer nur einen Versicherungsschutz, wenn er eine Elementarschadenversicherung zusätzlich abgeschlossen hat.
Ist man gegen Grundwasser versichert?
Grundwasserschäden sind nur versichert, wenn das Grundwasser hochwasserbedingt oberirdisch in das Haus eindringt. Voraussetzung für eine Schadensregulierung ist eine Elementarschadenversicherung mit Grundwassereinschluss.
Ist der Keller unter Wasser überschwemmt?
Steht der Keller unter Wasser oder sind Teile der Wohnung überschwemmt, dann ist man grundsätzlich dazu verpflichtet, diesen Schaden umgehend der Versicherung zu melden (siehe auch den Artikel Wasserschaden Versicherung) – erst einmal muss er jedoch so weit eingegrenzt werden, dass er sich nicht weiter ausbreiten kann.
Kann ein Gebäudesachverständiger die Wasserschäden im Keller verweigern?
Wenn ein Gebäudesachverständiger später feststellt, dass der Schadensverursacher sich nicht um eine Eindämmung der Gefahr gekümmert hat oder Wasserleitungen nicht auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft hat, kann es sein, dass die Versicherung die Leistungen bzgl. der Wasserschäden im Keller verweigert.
Wer haftet bei Wasserschaden im Keller?
Wasserschaden im Keller – wen anrufen, wer zahlt und wer haftet bei Leitungswasserschäden? Die Regulierung eines Wasserschadens wird im Normalfall von der Privathaftpflicht, Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung übernommen.
Was ist der Lichtschacht für den Wohnraum im Keller?
Da der Lichtschacht für den Wohnraum im Keller jedoch eine bauliche Maßnahme darstellt, die die Gefahr von Feuchtigkeitsschäden im Keller erhöht, übernimmt die Versicherung hierfür nicht den entsprechenden Schutz. Und das, obwohl Elementarschäden explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt waren.