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Welche Versicherungsbeiträge gehen an die Krankenkasse?
Mit Wirkung ab 01.01.2015 wurde der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent festgeschrieben.
Wer führt die Sozialversicherungsbeiträge an welche Institutionen ab?
Die Arbeitgeber übernehmen rund die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, den Rest zahlen die Arbeitnehmer selbst. Dafür, dass sie korrekt abgeführt werden, ist jedoch allein der Arbeitgeber verantwortlich. Es liegt auch in seiner Verantwortung, festzustellen, ob ein Mitarbeiter versicherungspflichtig ist oder nicht.
Was bucht die Krankenkasse beim Arbeitgeber ab?
Was ist die gesetzliche Sozialversicherung?
Erst 1911 wurden die Angestellten in die Rentenversicherung einbezogen. 1927 kam die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung hinzu. Die fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung gewähren Schutz gegen Einkommensausfall durch Krankheit, Unfall, verminderte Erwerbsfähigkeit, Alter und Arbeitslosigkeit.
Wie ist die Sozialversicherung in Deutschland verpflichtend?
Die Sozialversicherung ist in Deutschland für jeden Bürger verpflichtend. Der damalige Reichskanzler Otto Bismarck führte diesen umfassenden Versicherungsschutz seit 1883 Stück für Stück als Präventivmaßnahme gegen soziale Unruhen ein – erst die Kranken-, dann die Unfall- und Rentenversicherung.
Welche Leistungen umfasst die Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung umfasst insbesondere Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung. Nähere Infos zu den Leistungen der einzelnen Sozialversicherungen finden Sie hier.
Was ist unsere Sozialversicherung?
Unsere Sozialversicherung – das ist die Versicherung, die unser ganzes Leben begleitet; eine wertvolle Begleitung. Jeder kann die Gewissheit haben, geschützt zu sein vor Schwierigkeiten, Unvorhergesehenem, Unerwartetem, materieller Not und sozialem Abstieg. Unsere Sozialversicherung – das ist die Versicherung, die unter den Versicherten