Welche versicherungsformen gibt es?

Klassifikation von Versicherungsformen

  • Individual- und Sozialversicherung.
  • Personen- und Nichtpersonenversicherungen.
  • Schadens- und Summenversicherungen.
  • Aktiven- und Passivenversicherungen.
  • Nach der Art des versicherten Risikos.
  • Lebens- und Nicht-Lebensversicherung.

Welche Versicherungsarten gibt es beim Auto?

Kfz-Versicherungstypen

  • Kfz-Haftpflicht. Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und muss für angemeldete Fahrzeuge abgeschlossen werden.
  • Teilkasko. Die Teilkasko ist eine Versicherungsoption, also im Gegensatz zur Haftpflicht keine Pflichtversicherung.
  • Teilkasko-Tarifberechnung.
  • Vollkasko.
  • Vollkasko-Tarifberechnung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme Hausrat sein?

Dabei gilt die Faustregel: 500 bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der genaue Quadratmeterwert variiert von Anbieter zu Anbieter. Die Versicherungssumme der Hausratversicherung kann dann pauschal beispielsweise bei 650 Euro für jeden Quadratmeter Wohnfläche liegen.

Was ist Versicherungsschaden im Versicherungsrecht?

Mit dem Begriff Versicherungsschaden bezeichnet man im Versicherungsrecht einen Schadenfall, also ein Schadenereignis, das die vertragliche vereinbarte Leistungspflicht des Versicherers bewirkt. In § 30 Absatz 1 des VVG ist die Anzeigepflicht festgelegt.

LESEN:   Wie rechnet man eine Bilanzsumme aus?

Wie ist eine Versicherung definiert?

Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit. Weder im Zivilrecht noch im Aufsichtsrecht (Versicherungsaufsicht) ist Versicherung gesetzlich definiert.

Was ist der Beginn der Versicherungspflicht?

Der Beginn der Versicherungspflicht ist aber für das Versicherungsunternehmen von großer Bedeutung, gerade dann, wenn die Versicherung unter Umständen nur zeitlich begrenzt abgeschlossen wurde. Ausschlaggebend sind in aller Regel folgende Anknüpfungspunkte. Da ist der Zeitpunkt des ersten schädigenden Ereignisses.

Ist die Leistungsfreiheit des Versicherers vorsätzlich?

Dazu stellt der § 81 Absatz 1 des VVG die Leistungsfreiheit des Versicherers fest, ist der Versicherungsfall durch den Versicherten vorsätzlich herbei geführt. Nach dem §n 81 Absatz 2 VVG ist es dem Versicherer bei grob fahrlässigem Verhalten zugesprochen, die Leistungen im Verhältnis zur Schwere der Schuld zu bemessen.