Welche Vertragsart ist ein Architektenvertrag?

Der Architektenvertrag ist grundsätzlich ein Werkvertrag. Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Nach der gesetzlichen Regelung des § 631 BGB ist die vertragstypische Pflicht des Unternehmers (Architekt) die Herstellung des versprochenen Werkes.

Was sind Architektenleistungen?

Die Leistungen des Architekten umfassen: Organisation, Koordination sowie Qualitäts- und Kostenkontrolle eines Bauvorhabens. Das Gesamtspektrum der Architektenleistungen bei Gebäuden gliedert sich in 9 Leistungsphasen.

Kann der Architekt den Architektenvertrag jederzeit kündigen?

Dem Architekten steht – anders als dem Auftraggeber – nach dem Gesetz kein Recht zu, den Architektenvertrag (Werkvertrag) jederzeit zu kündigen; ein Recht zur Kündigung hat der Architekt nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Seit dem 01.01.2002 enthielt § 314 hierzu eine allgemeine Regelung.

Ist die HOAI ein Gesetz?

Rechtliche Grundlage der HOAI ist ihre Ermächtigungsgrundlage, das Gesetz zur Regelung von Ingnenieur- und Architektenleistungen (IngArchLG) vom 04.11.1971. Aktuell (Stand Dezember 2020) ist die HOAI in ihrer Fassung von 2013 in Kraft, die jedoch nur bis zum 31.12.2020 gelten wird.

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Welche HOAI ist derzeit gültig?

Inkrafttreten der neuen HOAI 3 des Gesetzentwurfs vom 16.09.2020 soll die angepasste Verordnung am 01.01.2021 in Kraft treten. Zuvor muss noch die geänderte gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (siehe dazu nachfolgend) in Kraft treten und der Bundesrat der Verordnung zustimmen.

Was ist die rechtliche Qualifikation von einem Architektenvertrag?

Die rechtliche Qualifikation von einem Architekturvertrag (Synonym: Architektenvertrag) ist seit geraumer Zeit umstritten, da er Elemente von verschiedenen Vertragsarten beinhaltet. In Frage kommen Werkvertragsrecht und Auftragsrecht. Der „Architektenvertrag“ suggeriert, er sei mit einem Architekten abgeschlossen. Das ist nicht zwingend der Fall.

Wann kommt ein Architektenvertrag zustande?

Ein Dienstvertrag zwischen Architekten und Bauherrn kommt nur dann zustande, wenn es sich bei den Aufgaben des Architekten um eine wirtschaftliche oder technische Betreuung handelt. Ein Architektenvertrag ist in aller Regel frei verhandelbar, auch die Schriftform, die allerdings dringend empfohlen wird, ist nicht bindend.

Was ist ein schriftlicher Architektenvertrag?

Der Regelfall ist ein schriftlicher Architektenvertrag, der wie alle anderen Verträge nach dem Prinzip von Angebot und Annahme abgeschlossen wird. Einem solchen Vertrag sind Verhandlungen zwischen dem Bauherrn und dem Architekten vorausgegangen, in denen alle relevanten Bedingungen geklärt wurden.

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Welche Regelungen gelten beim Architektenvertrag?

Beim Architektenvertrag gelten allgemein die Bestimmungen des Werkvertragsrechts nach BGB §631 ff. und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ). Daneben können andere Regelungen vereinbart werden, wenn diese nicht rechts- oder sittenwidrig sind.