Welche Voraussetzungen braucht ein gesetzlicher Betreuer?

Als rechtlicher Betreuer oder Betreuerin müssen Sie aufgrund Ihrer Lebens- und Berufserfahrung fachlich und persönlich geeignet sein, in den verschiedenen Aufgabenbereichen (etwa der Vermögen- und Gesundheitssorge, bei Behördenangelegenheiten oder Aufenthaltsbestimmung u.v.m.) eine Betreuung zu führen (§ 1816 BGB).

Wer kann gerichtlich bestellter Betreuer werden?

Wer kann Betreuung beantragen? Anregen kann eine gerichtlich bestelle Betreuung so ziemlich jeder. Eine Betreuung für eine Person beantragen können nur die betroffene Person selbst oder der Arzt. Dazu geben Sie einen formlosen Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht ab.

Wie kann man einen rechtlichen Betreuer bekommen?

Menschen, die nicht selbst für sich entscheiden können, bekommen einen rechtlichen Betreuer. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn man eine psychische oder geistige Behinderung hat. Der Betreuer entscheidet dann für den Betreuten.

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Welche Bereiche muss der Betreuer übernehmen?

Das kommt ganz auf die zu betreuende Person an. Das Gericht bestimmt, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist. Nur für die Bereiche, für die der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, springt der Betreuer ein. Wenn es dem Betreuten zum Beispiel schwer fällt, mit Geld umzugehen, kann dies der Betreuer übernehmen.

Ist es erforderlich als beruflicher Betreuer bestellt zu werden?

Bestellung als beruflicher Betreuer Um als Betreuer bestellt zu werden, ist es erforderlich bei der regionalen Betreuungsbehörde oder dem zuständigen Betreuungsgericht das Interesse an der Übernahme von beruflichen Betreuungen schriftlich zu bekunden. Welche Stelle genau sich zuständig fühlt hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Wie können sie eine Betreuung beantragen?

Eine Betreuung können Sie für sich selbst beantragen. Oder Sie regen sie für eine andere Person an, zum Beispiel für einen Familien-Angehörigen. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen.

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