Welche Voraussetzungen musste ein Stadtbewohner erfüllen um Bürger zu werden?
So mußte man schließlich von ehelicher Geburt sein, Haus- oder Grundbesitz oder ein Mindestvermögen vorweisen oder selbständig ein Handwerk ausüben können. Selbst die Kosten für die Aufnahmegebühr wurden immer höher und machten in vielen Städten im Spätmittelalter schließlich eine beträchtliche Summe aus.
Was war der erste Stand im Mittelalter?
Die mittelalterliche Gesellschaft unterteilte sich in drei Stände: Der erste Stand, der Klerus, setzte sich aus Geistlichen der römisch-katholischen Kirche zusammen. Der zweite Stand, der Adel, bestand aus Grafen, Herzögen und Fürsten.
Was waren die Stände in der Gesellschaft?
Die Stände in der Gesellschaft Die mittelalterliche Gesellschaft Europas gliederte sich in mehrere Stände (Lat. stat ūs). Das ständische System galt den Menschen des Mittelalters und der frühen Neuzeit als feste, von Gott gegebene Ordnung, in der jeder seinen unveränderlichen Platz hatte. In seinen Stand wurde man hineingeboren.
Was war die Gesellschaft im Mittelalter?
Die Gesellschaft im Mittelalter war aufgeteilt in drei Stände, den Klerus, den Adel und die arbeitenden Menschen. Die Ständeordnung wurde als von Gott gegeben gesehen und ein wechsel von einem Stand in den anderen war nicht möglich.
Wie war die Einteilung der Stadtbevölkerung möglich?
Neben dieser vom rechtlichen Standpunkt aus gesehenen Einteilung der Stadtbevölkerung in Bürger und Nichtbürger war auch eine Gliederung nach sozialen Gesichtspunkten möglich. So konnte man die einzelnen Stadtbewohner entweder der Oberschicht, der Mittelschicht, der Unterschicht oder der Randgruppe zuordnen.
Was führte zu einer Zweiteilung der Gesellschaft?
Die Ständeordnung des Mittelalters führte zu einer Zweiteilung der Gesellschaft in eine herrschende und eine beherrschte Schicht. Die mit Privilegien ausgestatteten ersten beiden Stände mussten sich größtenteils um ihre Existenzsicherung nicht sorgen, dem dritten Stand mangelte es dagegen häufig an grundlegenden Dingen wie etwa ausreichender