Welche Vorgänge unterliegen der Erbschaftsteuer?

Ebenfalls damit verbunden ist aber auch die Schenkung, die der Schenkungsteuer unterliegt. Beide Vorgänge werden nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) besteuert und belasten dabei diejenigen, die bei einer Schenkung oder Erbschaft eigentlich begünstigt werden sollen.

Welche Gebühren ergeben sich für eine Rücklastschrift?

Für jede Rücklastschrift ergeben sich Gebühren, weil diese manuell bearbeitet werden und daher mit einem höheren Aufwand verbunden sind. Die Kosten für die Rückbuchung liegen bei ca. 3€. Unabhängig vom Grund der Rücklastschrift belasten sie den Zahlungsempfänger, da dieser den Zahlungsvorgang mit seinem Auftrag zum Einzug ausgelöst hat.

Wie kann ein Zuschlag an Sonn­ und Fei­er­Tagen gezahlt werden?

Wird an Sonn- und Fei­er­tagen auch Nacht­ar­beit geleistet, können die Zuschläge addiert werden, soweit die Vor­aus­set­zungen hierfür vor­liegen. Ist dagegen ein Sonntag zugleich auch Fei­ertag, kann ein Zuschlag nur bis zur Höhe des Fei­er­tag­zu­schlags steu­er­frei gezahlt werden.

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Was gilt für die Abgabe der Steuererklärung?

Grundsätzlich gilt: Sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, müssen Sie auch fristgerecht abgeben – also bis zum 31. Juli des Folgejahres. Das heißt für Sie: Belege raussuchen, Steuererklärung ausfüllen und abschicken. Die Zeit rennt Ihnen davon und noch immer warten Sie auf Belege?

Warum müssen Steuerzahler auf die Einkommensteuererklärung verzichten?

Steuerzahler erhalten in Deutschland nämlich durchschnittlich 1.007 Euro vom Finanzamt zurück. Warum also auf die Abgabe der Einkommensteuererklärung verzichten, es ist ja schließlich Steuergeld, das wir bereits ausgegeben haben.

Wie belegen sie Ausgaben in ihrer Steuererklärung?

Wenn Sie Ausgaben in Ihrer Steuererklärung ansetzen möchten, müssen Sie die Art und Höhe der Kosten in aller Regel auch belegen können. Dafür ist es hilfreich, Rechnungen, Quittungen, Verträge oder Kontoauszüge aufzubewahren. Die Belege müssen Sie dem Finanzamt erst auf Nachfrage vorlegen. Das nennt man Belegvorhaltepflicht.