Welche Vorschriften gelten für die Einfuhrumsatzsteuer?

Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die zollrechtlichen Vorschriften sinngemäß. Dies betrifft auch das Verfahren der Abfertigung und der damit verbundenen Überlassung in den steuerrechtlich freien Verkehr. Grundsätzlich ist der Zollwert die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer.

Welche Bemessungsgrundlage ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der EUSt-Wert, der sich aus dem errechneten Zollwert, den Zollkosten und den im Inland anfallenden Kosten zusammensetzt.

Wie hoch die Einfuhrsteuer auf die importierte Ware ausfällt?

Wie hoch die Einfuhrsteuer auf die importierte Ware am Ende ausfällt, hängt nicht nur vom Wert der Lieferung ab. Zur Berechnung der Steuer wird laut Umsatzsteuergesetz zunächst einmal von der Zollverwaltung ein Zollwert der Ware bestimmt, der in der Regel höher als der eigentliche Warenwert ist.

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Wie kann ich die Einfuhrumsatzsteuer erstatten?

Die Einfuhrumsatzsteuer können sich Unternehmen wie erwähnt als Vorsteuer erstatten lassen. Dazu dient die laufende Umsatzsteuer-Voranmeldung beziehungsweise die jährliche Umsatzsteuererklärung. Das gilt allerdings nur für den Käufer der Sendung.

Was muss in der Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet werden?

Die Leistungen müssen in der Umsatzsteuervoranmeldung gesondert gemeldet werden und zwar nach folgender Differenzierung: Leistungen, die nach der Grundregel in der EU steuerbar sind, müssen in die Zeile 41, Kennziffer 21. Leistungen, die nach der Grundregel im Drittland steuerbar sind, müssen in die Zeile 42, Kennziffer 45. 1.2.3.

Wie kann ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) kann bei der erstmaligen Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit (Neugründung) schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Sofern Sie bereits eine Steuernummer haben, ist der Antrag direkt an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten.

Was ist mit deutscher Umsatzsteuer abzurechnen?

Achtung: Warenlieferungen von Unternehmen in Deutschland an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten sind in der Regel mit deutscher Umsatzsteuer abzurechnen. Dabei sind allerdings die Lieferschwellen zu beachten.

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