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Welche Werte bilden die Grundlage für die EU?
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.
Wer gehört zur Europäische Union?
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische …
Welche Werte und Ziele hat die EU?
Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität. Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts. Eindämmung sozialer Ungerechtigkeit und Diskriminierung. Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz, Gleichstellung von Frauen und Männern und Schutz der Rechte von Kindern.
Was sind die beiden wichtigsten Verträge der Europäischen Union?
Die beiden wichtigsten Verträge, auf denen die EU derzeit basiert, sind der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; früher EG-Vertrag). Man bezeichnet sie deshalb als europäisches Primärrecht.
Welche Staatsbürgerschaft besitzt die Europäische Union?
Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union besitzen alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union laut Art. 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Was ist die rechtliche Grundlage der Europäischen Union?
Rechtliche Grundlage der Europäischen Union sind derzeit zwei völkerrechtliche Verträge, die die EU-Mitgliedstaaten miteinander geschlossen haben: der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der 1992 in Maastricht geschlossen wurde,…
Was waren die Ursprungsstaaten der Europäischen Union?
Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom). Ihre Mitgliedstaaten waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das Königreich der Niederlande.