Welche Zahnzusatzversicherung tritt sofort in Kraft?

Bei ERGO gilt: Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit hat keine Leistungsbegrenzungen. Damit bekommen Sie ab sofort und unbegrenzt Leistungen für die vereinbarten Zahnersatzmaßnahmen. Ganz ohne Wartezeit. Auch, wenn die Behandlung schon angeraten oder angetreten wurde.

Was bedeutet keine Wartezeit bei Zahnzusatzversicherung?

Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz ohne Wartezeit Wenn eine Zahnzusatzversicherung auf die Wartezeit verzichtet, bedeutet dies NICHT, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits laufende oder angeratene Behandlungen durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind und Sie Kosten für diese Behandlung erstattet bekommen.

Wie steigen die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung?

Kurzum: Wer zu lange wartet, ist vielleicht gar nicht mehr versicherbar. Beiträge steigen: Je nach Einstiegsalter sind die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung gestaffelt – wer länger wartet, zahlt deutlich mehr. Zudem ist es bei einem Abschluss im Alter nicht mehr möglich, ausreichende Rückstellungen aufzubauen.

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Was sind die wichtigsten Leistungen einer Zahnzusatzversicherung?

Zahnersatz gehört zu den wichtigsten Leistungen einer Zahnzusatzversicherung. Die damit verbundenen Kosten sind meist sehr hoch: Ohne die Absicherung über eine Zahnzusatzversicherung müssen Verbraucher mit einem sehr hohen Eigenanteil bei solchen Eingriffen rechnen. Zu den kostspieligsten Ersatzprodukten zählen:

Wie lange dauert der Versicherungsbeginn für die Zahnzusatzversicherung?

In der Regel müssen Versicherte ab dem Versicherungsbeginn etwa drei bis acht Monate warten, bis sie Leistungen ihrer Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen können. Allerdings gibt es auch Tarife ohne Wartezeit, die sofort ab Versicherungsbeginn leisten.

Wie viel zahlt die Zahnzusatzversicherung ab?

Zusammen mit dem Festzuschuss der Kasse in Höhe von 410 Euro erhalten Sie 665 Euro und damit 78 Prozent der gesamten Kosten zurück. Im gleichen Beispielsfall zahlt die Zahnzusatzversicherung im Vergleich 70 Prozent der Gesamtkosten abzüglich des Kassenanteils, also 185 Euro.