Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Zeiten können sich auf ihre Rente auswirken?
- 2 Was ist ihr Rentenkonto?
- 3 Was erlaubt die gesetzliche Rentenversicherung?
- 4 Wann bekommen sie die Regel-Alters-Rente?
- 5 Wie lange bekommt man die kleine Rente?
- 6 Welche Zurechnungszeit gibt es für Erwerbsminderungsrenten?
- 7 Welche Länder zahlt die Deutsche Rentenversicherung?
- 8 Was berücksichtigt die zwischenstaatliche Berechnung der Rentenhöhe?
Welche Zeiten können sich auf ihre Rente auswirken?
Auch Zeiten im Ausland können sich auf Ihre Rente auswirken. Das betrifft vor allem Zeiten, die nach über- oder zwischenstaatlichem Recht, zum Beispiel in der Europäischen Union, anerkannt werden. Lassen Sie sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen beraten. Ebenfalls als Beitragszeiten gelten:
Was ist ihr Rentenkonto?
Ihr Rentenkonto ist die Berechnungsgrundlage für Ihre spätere Rente. Beiträge, die Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber für Sie einzahlt, werden automatisch im Konto gespeichert. Das gilt jedoch nicht für alle Rentenzeiten.
Was erlaubt die gesetzliche Rentenversicherung?
In Ausnahmefällen erlaubt die gesetzliche Rentenversicherung jedoch auch eine Erstattung der eingezahlten Beiträge und infolgedessen eine Auflösung des Versicherungsverhältnisses. Im nachfolgenden Beitrag werde ich mich näher mit der Beitragserstattung auseinandersetzen. Dabei wird es unter anderem um die Fragen gehen:
Was ist die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte?
Die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begonnen haben, werden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 sind es bereits 78 Prozent.
Auch Zeiten im Ausland können sich auf Ihre Rente auswirken. Das betrifft vor allem Zeiten, die nach über- oder zwischenstaatlichem Recht, zum Beispiel in der Europäischen Union, anerkannt werden. Lassen Sie sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen beraten.
Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Doch zusätzliche Altersvorsorge ist wichtig. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, sollte sich eine private oder betriebliche Altersvorsorge aufbauen.
Wann bekommen sie die Regel-Alters-Rente?
Die Regel-Alters-Rente bekommen Sie, wenn Sie 65 Jahre und 7 Monate alt sind (Regel-Alters-Grenze) und wenn Sie mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind. Das nennt man Mindest-Versicherungs-Zeit.
Wie lange bekommt man die kleine Rente?
Wenn bei Ihnen keine Punkte aus der Liste oben gelten,bekommen Sie die kleine Rente. Bei der kleinen Witwen·Rente oder Witwer·Rente bekommen Sie weniger Geld als bei der großen. Außerdem wird die kleine Rente höchstens 2 Jahre lang gezahlt. Es gibt noch ein paar Sonder·Regeln.
Welche Zurechnungszeit gibt es für Erwerbsminderungsrenten?
Zurechnungszeit: Sie gibt es für Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten. Durch die Zurechnungszeit erfolgt die Berechnung der Renten so, als hätten die Versicherten oder die verstorbenen Versicherten bis zu einem späteren (fiktiven) Lebensjahr Beiträge geleistet.
Wie kann eine Rentenzahlung beantragt werden?
Eine Rentenzahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss bei der gesetzlichen Rentenkasse beantragt werden. Erst wenn die Rente beantragt ist und wenn alle Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen, wird die Rente geleistet. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Antrag frühzeitig stellen und lassen…
Wann wird die Rente geleistet?
Erst wenn die Rente beantragt ist und wenn alle Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen, wird die Rente geleistet. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Antrag frühzeitig stellen und lassen Sie sich bei Bedarf durch einen Rentenberater oder den Rentenversicherungsträger beraten.
Welche Länder zahlt die Deutsche Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten derzeit in über 150 Länder. Haben Sie Versicherungs- oder Wohnzeiten im Ausland erworben beziehungsweise zurückgelegt, wenden Sie sich bitte an Ihren dort zuständigen Versicherungsträger.
Was berücksichtigt die zwischenstaatliche Berechnung der Rentenhöhe?
Die zwischenstaatliche Berechnung („anteilige Leistung“) berücksichtigt bei der Berechnung der Rentenhöhe auch alle im Ausland zurückgelegten Versicherungszeiten, das aber nach deutschem Recht.