Welche Zulagen sind steuerfrei und beitragsfrei?

Es wird zwischen Zuschlägen und Zulagen unterschieden. Zulagen sind immer steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15.9.2011 (VI R 6/09) entschieden, dass eine Ausdehnung des § 3b EStG auf

Was sind die gewährten Zulagen?

Die gewährten Zulagen lassen sich im Wesentlichen folgenden Fallgruppen zuordnen: Arbeitszeitzuschläge, die über die betriebliche Arbeitszeit hinausgehende Tätigkeiten vergüten (z. Erschwerniszulagen, die besondere Belastungen ausgleichen (z. Funktionszulagen, die zusätzlich übernommene Verantwortung honorieren (z.

Was sind Zulagen des Arbeitgebers?

Zulagen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Einzelarbeitsvertrags gezahlt werden.

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Was sind die Leistungszulagen im Betrieb?

Leistungszulagen, die für zusätzlich übernommene Tätigkeiten gezahlt werden. Persönliche Zulagen, die regelmäßig eine besondere Vertrauensstellung des Mitarbeiters im Betrieb vergüten. Sozialzulagen, die besonderen sozialen Situationen Rechnung tragen (z. B. Verheirateten-, Kinder-, Alters-, Wohn- und Ortszuschläge).

Welche Zulagen sind steuerpflichtig?

Zulagen, deren Zahlungsgrund in der besonderen Erschwernis der Arbeit liegen, sind steuerpflichtige Einnahmen. Beispiele hierfür sind Hitzezuschläge, Wasserzuschläge, Gefahrenzuschläge und Schmutzzulagen.

Welche Zuschläge werden bei der Lohnfortzahlung berücksichtigt?

Wenn bei der Berechnung des Lohnfortzahlungsanspruchs (Urlaub, Feiertage oder Krankheit) Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit berücksichtigt wurden, können diese nicht wie der gezahlte Zuschlag steuer- und beitragsfrei bleiben.

Wie hoch ist der Zuschlag für Stundenlohn?

Berechnen lässt sich dieser anhand der vertraglichen Klauseln. Oft liegt der Zuschlag dann zwischen 15 und 40 Prozent des regulären Stundenlohns. Anzumerken ist auch die besondere Situation für Beschäftigte in Teilzeit: Überstunden sind für diese für gew öhnlich unzulässig.

Was sind die Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit?

Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei. Alle anderen genannten Zuschläge sind grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig. Grundsätzlich muss man zwischen dem Anspruch (ob gesetzlich oder anderweitig) auf einen Zuschlag für Sonntags-,…

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