Welche Zuschläge werden bei der Lohnfortzahlung berücksichtigt?

Wenn bei der Berechnung des Lohnfortzahlungsanspruchs (Urlaub, Feiertage oder Krankheit) Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit berücksichtigt wurden, können diese nicht wie der gezahlte Zuschlag steuer- und beitragsfrei bleiben.

Sind die Zuschläge für Feiertagsarbeit steuerfrei?

Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei ( Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen – Bundesfinanzhof vom 15.09.2011, VI R 6/09 ).

Kann der Nachtarbeitszuschlag steuerfrei gezahlt werden?

Der Nachtarbeitszuschlag ist hingegen kumulativ anzuwenden. Ist der Sonntag also ein Feiertag, kann nur der jeweilige Feiertagszuschlag steuerfrei gezahlt werden. Der Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25 \% oder 40 \% kann zusätzlich zum Sonntags- oder Feiertagszuschlag steuerfrei gezahlt werden.

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Welche prozentualen Zuschläge sind steuerfrei?

Bei einhalten der oben angegebenen prozentualen Zuschläge besteht Steuerfreiheit. Der Zuschlag der auf dem den Grundlohn von 25 € übersteigenden Betrag beruht ist beitragspflichtig, der andere beitragfrei. 30 € Grundlohn und Sonntagsarbeit mit 50 \% Zuschlag entspricht 15 € Sonntagszuschlag. Die 15 € sind steuerfrei.

Welche Zuschläge sind bei der Lohnabrechnung steuerfrei?

Steuer- und beitragsfreie Zuschläge bei der Lohnabrechnung. Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei. Steuer- und beitragsfreie Zuschläge.

Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung?

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 € (ab 01.01.2013) nicht überschreitet. Beschäftigungen, die wegen ihrer kurzen Dauer geringfügig sind. Bei der Prüfung der 450-Euro-Grenze bleiben steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit außer Betracht.

Wie ist der Anteil der Beschäftigten mit niedrigen Löhnen in Deutschland gestiegen?

Nach den Angaben im vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ( 2013) ist der Anteil der Beschäftigten mit niedrigen Löhnen (Niedriglohnquote) in Deutschland „nach Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation seit 2000 bis 2007 von gut 20 Prozent auf rund 24 Prozent angestiegen…

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