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Welche Zuschüsse kann die Pflegekasse Zahlen?
Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen.
Was kann die Pflegekasse für pflegebedürftige Zahlen?
Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen.
Wie kann der Pflegebedürftige die Pflegekosten beantragen?
Reicht das Geld auch damit nicht für die Deckung der Pflegekosten, kann der Pflegebedürftige beim Sozialamt die „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Das Sozialamt übernimmt dann vorerst die restlichen Kosten und bittet später Angehörige des Pflegebedürftigen für eine Kostenrückerstattung zur Kasse.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Aufenthalt im Heim?
Je nachdem, ob ein Pflegebedürftiger zu Hause oder stationär betreut wird, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen. Wichtig sind außerdem die Pflegegrade. Für einen Aufenthalt im Heim gibt es zum Beispiel bis zu knapp 2000 Euro monatlich.
Was ist die Herausforderung für pflegende Angehörige?
Die Herausforderung für pflegende Angehörige besteht darin, Familie, Beruf und Pflege so zu vereinbaren, dass niemand zu kurz kommt – vor allem nicht sie selbst.
Wann ist der Antrag auf Familienpflegezeit zu richten?
Der Antrag auf Familienpflegezeit ist direkt an den Arbeitgeber zu richten. Sie müssen Ihren Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vorher, am besten schriftlich, über die Freistellung informieren. Ist Ihr Arbeitgeber einverstanden, müssen Sie mit ihm schriftlich vereinbaren, wie lange und in welchem Umfang Sie sich freistellen lassen.
Wie können Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden?
Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können auch teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden Die Seite, die Sie hier besucht haben, zeigt Ihnen kurze Texte und Links zu den Leistungen der Pflegeversicherung.