Welche zwei Unterlagen sind für die sachliche Prüfung einer Rechnung nötig?

Für Rechnungen über 250,- EUR sind nach §14 UStG folgende Pflichtangaben gefordert:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungserbringers.
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers.
  • Ausstellungsdatum der Rechnung.
  • Menge/Umfang und Art der gelieferten Gegenstände/Dienstleistungen.

Was sind die Unterschiede in der formellen Rechnungsprüfung?

Die Unterschiede werden nachfolgend beschrieben: Eine formelle Rechnungsprüfung hat das wesentliche Ziel, der Sicherstellung hinsichtlich der Einhaltung formeller Vorschriften gemäß „§ 14 UStG – Allgemeine Vorschriften für die Geltendmachung der Vorsteuer “ und gemäß „§ 33 UStDV – Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen bis EUR 150,00“.

Was musst Du beachten bei der Rechnungsprüfung?

Bei der Rechnungsprüfung solltest du folgende Schritte berücksichtigen: Im ersten Schritt der Rechnungsprüfung musst du kontrollieren, ob die vorliegende Rechnung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und alle erforderlichen Pflichtangaben vorhanden sind.

Wie erfolgt die Rechnungsprüfung in modern geführten Unternehmen?

Sie erfolgt nach der Rechnungserfassung, die in modern geführten Unternehmen weitgehend automatisiert in Verbindung mit einer digitalen Archivierung erfolgt. Die Rechnungsprüfung ist Voraussetzung für die Rechnungsfreigabe, die erfolgen muss, bevor eine Eingangsrechnung kontiert und gebucht werden kann.

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Was geschieht bei der sachlichen Rechnungsprüfung?

Bei der sachlichen Rechnungsprüfung wird kontrolliert, ob die gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen korrekt abgerechnet wurden. Dies geschieht durch einen Abgleich mit dem Lieferschein. Vorzugsweise sollte die sachliche Rechnungsprüfung durch die Person stattfinden, welche die Bestellung veranlasst und die Leistungen entgegengenommen hat.