Welchen Ausweis brauchen Kinder für Österreich?
Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Wann ist Personalausweis Pflicht?
Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person – unabhängig von ihrem Alter – ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen.
Ist der Kinderreisepass für Kinder bis 12 Jahre vorgesehen?
Der Kinderreisepass ist für Kinder bis 12 Jahre vorgesehen. 2. Elektronischer Reisepass (ePass): Für einige wenige Länder, vor allem für die USA, benötigen auch Babys und Kinder denselben elektronisch lesbaren, biometrischen Reisepass wie Erwachsene. Normalerweise wird er für Personen ab 12 Jahre ausgestellt.
Kann ich ein gültiges Kinderreisepass beantragen?
Es gibt drei Möglichkeiten, ein gültiges Ausweisdokument für Kinder zu beantragen: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten. Eine Voraussetzung ist, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Wie beantragen sie ihren Ausweis für Kinder und Jugendliche?
Informieren Sie sich bei ihrer Gemeinde. Als sorgeberechtigte Person beantragen Sie für Kinder ab Geburt und für Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren einen eigenen Ausweis. Anhand des Fotos muss Ihr Kind zweifelsfrei identifiziert werden können. Ab dem 7. Altersjahr unterschreiben Kinder und Jugendliche ihren Ausweis selber.
Was muss ich bei der Ausstellung eines kinderreisepasses mitnehmen?
Einverständnis bzw. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Beide Elternteile müssen bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses zustimmen. Wenn nur ein Elternteil zum Amt geht, muss er oder sie eine schriftliche Einverständniserklärung sowie den Personalausweis des anderen Elternteils mitnehmen.