Welchen Zweck hat das Disziplinarrecht?

Ein Dienstvergehen liegt gemäß § 77 BBG vor, wenn Beamte schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Das Disziplinarrecht dient im Bereich der öffentlichen Verwaltung dazu, die Funktionsfähigkeit und die Integrität des Beamtenrechts aufrechtzuerhalten.

Wer führt ein Disziplinarverfahren durch?

Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für ein solches Vergehen vor, hat der Dienstvorgesetzte die Pflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten und den Sachverhalt aufzuklären. Nach Abschluss der Ermittlungen hat er zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder eine Disziplinarmaßnahme notwendig wird.

Was sind die Grundlagen der Disziplinarmassnahmen?

Grundlagen. Im OR und im Arbeitsgesetz sind Disziplinarmassnahmen nicht geregelt. Grundlage für das Recht des Arbeitgebers, Disziplinarmassnahmen zu ergreifen, bilden einerseits die Arbeits-, Treue-, Sorgfalts- und Weisungsbefolgungspflicht des Arbeitnehmers und andererseits das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Empfehlenswert ist die Regelung der…

Wie ist ein Disziplinarverfahren unangenehm?

Ein Disziplinarverfahren ist wohl für jeden Beamten unangenehm und kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Wie das Verfahren abläuft und wie Sie sich am besten verteidigen, erklären wir in diesem Beitrag. Von: Dr. Ulrich Hallermann Veröffentlicht am: 27. Januar 2020 Kategorie: Beamtenrecht

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Wann kann ein Disziplinarverfahren abgeschlossen werden?

Wurde ein Verfahren daher nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen, kann bei Gericht die Bestimmung einer Frist zum Abschluss des Verfahrens beantragt werden. Da ein Disziplinarverfahren dem Beamten viel Kraft und Nerven kostet, ist ein solcher Antrag grundsätzlich zu empfehlen.

Wie geschieht es mit der Disziplinarverfügung?

Anschließend steht es im Ermessen des Vorgesetzten, das Verfahren einzustellen. Andernfalls wird eine Disziplinarmaßnahme verhängt. Soll ein Verweis, eine Geldbuße oder die Kürzung der Bezüge bzw. des Ruhegehalts ausgesprochen werden, so geschieht dies im Wege einer Disziplinarverfügung.