Welcher Personenkreis ist wie versichert?

(1) Die Sozialversicherung umfasst Personen, die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind.

Wer ist in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert?

Sie sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Folgen von Krankheit und Alter, aber auch vor Einkommensverlusten bei Arbeitslosigkeit schützen. Das sind die fünf staatlichen Sozialversicherungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen?

Lebensjahres ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können keine private Vollversicherung abschließen.

Was sind Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner sowie freiwillig Versicherte sind als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse nicht nur verpflichtet, Beiträge zu leisten – sie haben auch einen umfassenden Leistungsanspruch.

LESEN:   Was ist Bungalow Wohnung?

Ist das Einkommen des privat versicherten Elternteils gesetzlich versichert?

Liegt das Einkommen des privat versicherten Eltern­teils über der Versicherungs­pflicht­grenze von derzeit 5 362,50 Euro brutto im Monat, und verdient er mehr als der gesetzlich versicherte Ehepartner, kann das Kind nicht familien­versichert sein. Das Kind kann dann nur gegen Beitrags­zahlung freiwil­lig gesetzlich versichert werden.

Wer ist nicht versicherungspflichtig?

Privat versichern kann sich nur, wer nicht versicherungspflichtig ist: Das sind Selbstständige und alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 57.600 Euro pro Jahr.