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Welcher Tag ist ein Werktag?
Als Begründung ziehen die Gerichte häufig eine Definition im Bundesurlaubsgesetz heran: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Ist der Samstag im Mietrecht ein Werktag?
Der Samstag ist kein Werktag, zumindest nicht, wenn es um die Frage geht, ob die Miete rechtzeitig gezahlt wurde oder nicht“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 129/09).
Ist der 8.12 ein Werktag?
Mariä Empfängnis ist ein Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Ist der Samstag ein Werktag Kündigung?
Meistens gilt der Samstag auch im Mietrecht als Werktag In den meisten anderen Fällen gilt der Samstag aber auch im Mietrecht als Werktag. Eine Mietvertragskündigung etwa ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) „spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig“.
Wann ist der Samstag als Werktag zu entrichten?
Der Samstag zählt jedoch nicht bei allen gesetzlichen Regelungen als Werktag – zum Beispiel bei Zahlfristen in Mietverträgen. So ist die Wohnungsmiete laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) spätestens zum „dritten Werktag des Monats“ zu entrichten.
Was ist mit der Formulierung „Werktag“?
Paketabholung, Überweisung, Fristen – in all diesen Fällen hat man es häufig mit der Formulierung „Werktag“ zu tun. Bei Banken, bei der Post oder bei Behörden ist das folgendermaßen geregelt: • Post: Samstag ist bei der Post als Werktag anzusehen.
Was ist der Arbeitstag und der Werktag?
Juristisch gesehen wird zwischen dem sogenannten Arbeitstag und dem Werktag unterschieden. Ersterer bezeichnet einen Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Werktage sind hingegen die Tage, an denen grundsätzlich ohne besondere gesetzliche Einschränkungen das Arbeiten zulässig ist.
Wann sind die Werktage frei?
Grundsätzlich sind die Tage Montag bis Freitag Werktage. Der Sonntag ist für die meisten frei. Allerdings herrscht oft Unsicherheit, was den Samstag angeht. Wir klären auf! Laut § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) gelten alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktage.