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Welcher Wert wird beim Vererben einer Immobilie angesetzt?
Der Verkehrswert als Grundlage der Erbschaftssteuer. Haben Sie eine Immobilie geerbt, muss das Finanzamt laut Bewertungsgesetz (BewG) die Höhe der Erbschaftssteuer ermitteln. Die Grundlage dafür ist der sogenannte Verkehrswert: Das ist der aktuelle Wert, den die Immobilie am Tag der Wertermittlung hat.
Wie berechnet das Finanzamt den Wert eines Hauses?
Den Verkehrswert ermittelt das Finanzamt in „typisierenden Massenverfahren“ vom Schreibtisch aus, also nicht individuell – auch wenn es bei der Bewertung von Haus und Hof entscheidend darauf ankommt, wie sie beschaffen sind. Auch bei unbebautem Grund und Boden kommt es zu einer Grundstücksbewertung durch das Finanzamt.
Welche Bedeutung hat die Immobilie im Nachlass?
Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Immobilie im Nachlass zu. Dieser Punkt sorgt bei den Erben und den Pflichtteilsberechtigten oft für Probleme und Streit. Um den Pflichtteilsanspruch beziffern zu können, muss zunächst auch der Wert der Immobilie ermittelt werden. Wie findet die Bewertung statt?
Was ergibt sich aus dem Verkauf der Immobilie aus dem Nachlass?
Aus dieser Situation heraus ergibt sich beim Verkauf der Immobilie aus dem Nachlass das Problem, dass der Erbe die Gewährleistungshaftung für den Zustand des Objekts übernehmen muss. Wer das Objekt verkaufen möchte, sollte also strategisch und mit Bedacht vorgehen.
Was ist die Bewertung der Immobilie für den Pflichtteilsanspruch?
Die Bewertung der Immobilie für den Pflichtteilsanspruch. Damit der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch beziffern kann, muss er zunächst den Wert des Nachlasses kennen. Dafür stehen ihm gegen den oder die Erben Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche zu. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Immobilie im Nachlass zu.
Wie muss der Wert einer Immobilie ermittelt werden?
Der Wert einer Immobilie muss üblicherweise erst einmal ermittelt werden und hängt von einigen Faktoren ab, denn nicht allein der Preis, den der verstorbene Erblasser einst für sein Eigenheim gezahlt hat, gibt Auskunft über den aktuellen Wert der im Nachlass befindlichen Immobilie.