Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Kostenarten Kostenstellen und Kostenträgerrechnung?

Die Kostenstellenrechnung ist ein Teilgebiet der Kostenrechnung. Sie fungiert als Bindeglied zwischen der Kostenarten- und der Kostenträgerrechnung. Sie dient dazu, betriebliche Gemeinkosten nach Kostenstellen aufgeschlüsselt darzustellen.

Was kommt alles in die Kosten und Leistungsrechnung?

Die Kosten- und Leistungsrechnung umfasst drei Bereiche: Kostenartenrechnung (Welche Kosten sind entstanden?) Kostenstellenrechnung (Wo sind die Kosten entstanden?) Kostenträgerrechnung (Wofür sind die Kosten angefallen?)

Was ist die Aufgabe der Kostenartenrechnung?

Im Rahmen der Kostenartenrechnung fallen folgende Aufgaben an: vollständige und eindeutige Erfassung der Kosten, die in einem bestimmten Zeitraum anfallen. Bewertung der Kosten und Festlegung der Höhe des Kostenbetrags. Gliederung der Kosten nach bestimmten Kategorien (Arten) und Merkmalen.

Wie funktioniert die Kostenrechnung?

Die Kostenrechnung dient der Kontrolle, der Steuerung und der Dokumentation. Aus der Kostenrechnung lassen sich wiederum einzelne Funktionen und Aufgaben ableiten: Außerdem kann das Unternehmen mithilfe der Kostenrechnung kurzfristige Preisuntergrenzen ermitteln und feststellen, ob die Annahme von Zusatzaufträgen rentabel ist.

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Was ist die betriebliche Kostenrechnung?

Im Rahmen der Kostenrechnung werden sämtliche betrieblichen Kosten erfasst, aufgeschlüsselt und analysiert. So liefert die Kostenrechnung die Basis für unternehmerische Entscheidungen. Das hauptsächliche Ziel der betrieblichen Kostenrechnung ist der Soll-Ist-Vergleich.

Was ist die Kostenrechnung und die Kostenanalyse?

Die Kostenrechnung und die Kostenanalyse liefern wichtige Informationen für unternehmerische Entscheidungen. Mittels der Kostenstellenrechnung kann der Erfolg betrieblicher Produktionsprozesse betrachtet und beurteilt werden – ein wichtiges Instrument zur Optimierung der Ablaufplanung.

Wie wird die Kostenberechnung durchgeführt?

Die Kostenberechnung basiert auf den durchgearbeiteten Entwurfszeichnungen und den Massenermittlungen. Bedarfsweise werden Detailpläne und Beschreibungen solcher Einzelheiten einbezogen, die aus den Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen sind.