Welches Recht hat der Inhaber des Pfandes?

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches akzessorisches Recht, das durch Besicherung einer Forderung an Sachen und Rechten bestellt wird. Es erlaubt seinem Inhaber, sich durch Verwertung des verpfändeten Gegenstands zu befriedigen.

Was ist ein pfandgläubiger?

Der Pfandgläubiger ist eine Person, die berechtigt ist, bestehende Ansprüche aus der Verwertung eines Pfands zu befriedigen. Das Pfand geht damit in den Besitz des Pfandgläubigers über, bleibt aber im Eigentum des Schuldners.

Kann man Eigentümer einer Forderung sein?

Die Forderung muss tatsächlich bestehen und der Zedent ihr Inhaber sein. Zudem darf die Abtretung nicht ausgeschlossen sein.

Was ist das gesetzliche Pfandrecht?

Das gesetzliche Pfandrecht wird in zwei Arten unterschieden: Gesetzliches Besitzpfandrecht: Das Eigentum befindet sich im Besitz des Gläubigers. Dies ist beispielsweise bei Werksunternehmen oder Kommissionären der Fall. Besitzloses gesetzliches Pfandrecht: Das Pfandgut bleibt im Besitz des Schuldners.

LESEN:   Sind saumniszuschlage auf Lohnsteuer abzugsfahig?

Was ist das Pfandrecht an einer beweglichen Sache?

Das Pfandrecht an einer beweglichen Sache setzt, wie wir gleich noch näher sehen werden, unmittelbaren Besitz beim Gläubiger voraus. Deshalb ist das Pfandrecht auch ein Recht zum Besitz nach § 986.

Was hinterlegt der Schuldner beim Pfandrecht?

Beim Pfandrecht hinterlegt der Schuldner einen Pfandgegenstand, der vom Gläubiger einbehalten werden kann, wenn die vereinbarten Zahlungen ausbleiben (z. B. durch eine Privatinsolvenz). Durch das dringliche Recht an einer fremden Sache (unbeweglich oder beweglich ist hierbei irrelevant) wird die Befriedigung der Ansprüche gewährleistet.

Ist der Pfandgegenstand bereits im Besitz des Gegenstandes?

Befindet sich der Pfandgegenstand bereits im Besitz des Pfandgläubigers, müssen sich Pfandgläubiger und Verpfänder nur noch über die Entstehung des Pfandrechtes einigen. Eine Übergabe muss nicht mehr stattfinden, da der Pfandgläubiger bereits im Besitz des Gegenstandes ist.