Wem darf ein gemeinnütziger Verein Spenden?

1 Abgabenordnung (AO) ausdrücklich vorgeschrieben. Dort heißt es: „Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. “ Mit „Körperschaft“ ist Ihr Verein gemeint. Eine Ausnahme ist erlaubt: Ihr Verein darf anderen gemeinnützigen Vereinen etwas spenden (§ 58 der Abgabenordnung).

Ist eine Spende eine Schenkung?

Zivilrechtlich ist eine Spende eine Schenkung in Sinne von § 516 ff BGB – also eine unentgeltliche Zuwendung. Unentgeltlich bedeutet dabei, dass der Vermögenszufluss ohne Gegenleistung erfolgt. Steuerlich abzugsfähig sind Geld- und Sachspenden.

Wie viel Spenden darf ein Verein erhalten?

Übersteigt die Spende den Grenzwert von 200 Euro, benötigt das Finanzamt vom Spender eine vom Verein ausgestellte Spendenbescheinigung, also einen Nachweis über den erhaltenen Betrag.

Wann darf ein Verein Spenden annehmen?

Ein Verein oder Verband darf nur dann Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen, wenn er gemeinnützig ist und als Nachweis dieser Gemeinnützigkeit einen sogenannten Freistellungsbescheid vorweisen kann.

Was sind die Voraussetzungen für den Spendenabzug?

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Voraussetzungen für den Spendenabzug Neben einem gültigen Freistellungsbescheid ist Voraussetzung für den Spendenabzug, dass die Spenden freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Die Freiwilligkeit fehlt insbesondere bei Bußgeldzahlungen, die von Gerichten verhängt wurden.

Was darf der Spender für eine Verlosung erhalten?

Dabei darf der Spender für seine Zuwendung keinerlei Gegenleistung erhalten. Somit gilt die Teilnahme an einer Verlosung, auch wenn dies zugunsten eines guten Zwecks geschieht, nicht als Spende. Da die Person im Austausch dafür ein Los erhält, das die Chance auf einen Losgewinn gewährt.

Was ist ein Spendennachweis für eine gemeinnützige Einrichtung?

Für Spenden bis 200 € (Kleinspenden) an eine gemeinnützige Einrichtung ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Es genügt hier einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.

Was kann der Spender mit der Spendenbescheinigung geltend machen?

Der Spender kann mit der Spendenbescheinigung den Sonderausgabenabzug geltend machen. Seine steuerpflichtigen Einkünfte – und damit die Steuerbelastung – mindern sich also um den Spendenbetrag.

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