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Wem gehören die vom Mieter mitgebrachten Pflanzen?
Zum Grundstück gehören alle Sachen, die fest mit dem Boden verbunden sind. Bei Pflanzen ist das spätestens dann der Fall, wenn sie eingewachsen und nicht mehr ohne Weiteres entfernt werden können. Sie sind deshalb wesentliche Teile des Grundstücks und damit Eigentum des Vermieters (bzw.
Wem gehören die Pflanzen im Garten?
Eine Pflanze wird demnach mit dem Einpflanzen schon zu einem wesentlichen Bestandteil des Grundstücks. Somit verliert ein Mieter, der einpflanzt, grundsätzlich sein Eigentumsrecht. Besteht der Vermieter darauf, muss dieser die Pflanze dann bei Auszug zurücklassen.
Kann Gartenpflege auf die Mieter umgelegt werden?
Die Kosten der Gartenpflege zählen zu den sogenannten umlagefähigen Nebenkosten. Auch, wenn ein neuer Rasen angelegt oder abgestorbene Pflanzen ausgetauscht werden, müssen die Mieter die Kosten tragen. Einmalige Anschaffungen wie ein Gartenhäcksler oder ein Rasenmäher können dagegen nicht umgelegt werden.
Hat der Vermieter die Nutzung des Gartens mitvermietet?
Hebt der Vermieter die Nutzung des Gartens auf, ist das nämlich eine Teilkündigung des Mietvertrages, weil der Garten beziehungsweise die Nutzung ja mitvermietet war.
Ist der Vermieter für den Schimmel verantwortlich?
Ist der Vermieter für den Schimmel verantwortlich, steht Ihnen ein Recht auf Mietminderung zu. Schimmel in der Wohnung stellt einen Mangel Ihrer Mietsache dar, der Sie in der Regel zur Mietminderung berechtigt. Die Höhe Ihrer Minderung ist abhängig von der konkreten Beeinträchtigung.
Welche Einrichtungsgegenstände darf der Vermieter weitergeben?
Außerdem darf der Vermieter nur Kosten für Reparaturen an Einrichtungsgegenständen in der Wohnung weitergeben. Zum Beispiel für Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Wasserhähne und dergleichen. Strom-, Wasser- und Gasleitungen sind immer Sache des Vermieters.
Wann muss der Vermieter die Miete im Voraus beheben?
Per Gesetz hat er die Pflicht, die Miete im Voraus zu leisten. Sie muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Ganz gleich, wer für etwaige Schäden am Ende aufkommt – es ist immer Sache des Mieters, etwaige Mängel zeitnah dem Vermieter mitzuteilen. Nur so hat er eine Chance, einen Schaden zu beheben.