Wem gehört ein VVaG?

Da ein VVaG keine fremden Eigentümer hat, die Ansprüche auf den erzielten Gewinn haben, verbleiben erwirtschaftete Überschüsse im Unternehmen oder kommen den Versicherungsnehmern als Vereinsmitgliedern zugute.

Wer kann Mitglied eines VVaG werden?

Rechtsfähig wird der VVaG mit Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die Aufsichtsbehörde (§ 171 VAG). Mitglied des VVaG kann nur werden, wer ein Versicherungsverhältnis mit dem VVaG begründet (§ 176 VAG). Die Mitgliedschaft endet i.d.R. mit der Beendigung des Versicherungsvertrags.

In welchen Rechtsquellen sind die Rechtsgrundlagen der VVaG geregelt?

Die wichtigste gesetzliche Rechtsquelle des Versicherungsrechts ist das (reformierte) Versicherungsvertragsgesetz vom 23.11.2007 (BGBl I, S. 2631). Dieses Gesetz befasst sich ausschließlich mit der Binnenversicherung; es gilt nicht für die See- und Rückversicherung (§ 209 VVG).

Wie nennt man das Dokument über den Abschluss eines Versicherungsvertrages?

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Der Versicherungsschein (oder Versicherungspolice, in Österreich Versicherungspolizze, kurz: Police oder Polizze) ist im Versicherungswesen eine Urkunde, in der die Verbriefung eines Versicherungsvertrags erfolgt.

Was ist eine Versicherungsgesellschaft?

Versicherungsgesellschaft. Unternehmen, die Versicherungsgeschäfte betreiben und nicht Träger der Sozialversicherung sind (§ 341 I HGB bzw. § 1 I VAG).

Wie werden Versicherungsgesellschaften in Deutschland eingeteilt?

Versicherungsgesellschaften werden in Deutschland nach Sparten eingeteilt. Der Grundsatz der Spartentrennung besagt, dass eine Versicherungsgesellschaft nur eine Versicherungssparte bedienen darf.

Wie funktioniert die Versicherungsgesellschaft bei der Prämienermittlung?

Dabei führt die Versicherungsgesellschaft Menschen, die von einem speziellen Risiko, zum Beispiel Berufsunfähigkeit, betroffen sind, zu einer Versichertengemeinschaft zusammen. Bei der Prämienermittlung berücksichtigt die Versicherungsgesellschaft, dass nur ein Teil der Versicherten von dem jeweilig…

Welche Rechtsform ist für Versicherer zulässig?

Der VVaG ist eine besondere Rechtsform für Versicherer, nämlich ein Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit betreiben will (§ 171 VAG). Diese besondere, nur für Versicherer zulässige Rechtsform des VVaG, ist im vierten Kapitel des zweiten Teils des VAG geregelt.

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