Wem gehört eine Pensionskasse?

Eine Pensionskasse ist eine Aktiengesellschaft, die eine oder mehrere Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) verwaltet.

Wer finanziert die Pensionskasse?

Für die Leistungen der Altersrente für Arbeitnehmer beispielsweise zahlt der Arbeitgeber Beiträge an die Pensionskasse. Diese können entweder vom Arbeitgeber (Arbeitgeberzuschüsse) oder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden.

Wie finanziert sich die Pensionskasse?

Nur der Arbeitnehmer finanziert die Beiträge, wobei der Chef ab 2019 bzw. 2022 einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zahlen muss. Nur der Arbeitgeber zahlt die Beiträge – z.B. über eine Gehaltserhöhung. Beide finanzieren gemeinsam Beiträge für die Pensionskasse.

Ist die Pensionskasse eine Betriebsrente?

Die Pensionskasse ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mitarbeitende zahlen über die Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in die Pensionskasse ein, und profitieren so von Steuervorteilen und Vergünstigungen bei Sozialabgaben.

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Ist eine Pensionskasse obligatorisch?

Vorsorge mit einer Pensionskasse in der 2. Säule ist obligatorisch für alle Angestellten, die schon in der 1. Säule versichert sind und jährlich mindestens 21’510 Franken verdienen. Das heisst, Sie sind die versicherte Person und haben ein persönliches Konto bei einer PensionsPensionskasse kasse.

Wer bekommt die Pensionskasse im Todesfall?

Stirbt eine versicherte Person, finanziert die Pensionskasse eine Hinterbliebenenrente. Wer dieses Guthaben bekommt, steht im Reglement der Pensionskasse. Ein Beispiel: Stirbt eine alleinstehende und kinderlose Person, geht das Geld in der Regel an die Eltern oder Geschwister.

Wann bezahlt man Pensionskasse?

Die obligatorische Versicherung beginnt mit Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens mit Vollendung des 17. Altersjahres. Vorerst, bis zum Erreichen des 24. Altersjahres, decken die Beiträge nur die Risiken Tod und Invalidität ab.

Wann muss Pensionskasse gezahlt werden?

Ab dem 25. Lebensjahr eines Versicherungsnehmers müssen die Pensionskassen demnach den Jahreslohn, der zwischen der BVG-Eintrittsschwelle von 21’510 Franken und dem massgebenden maximalen AHV-Lohn von 86’040 Franken liegt, zwingend versichern (obligatorischer Teil).

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Was zählt zu Betriebsrenten?

Unter dem Begriff betriebliche Altersversorgung – oder auch Altersvorsorge – (hier auch: Betriebsrente) versteht man alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Altersversorgung zusagt.

Was passiert wenn eine Pensionskasse pleite geht?

–, d.h. bei einem Konkurs einer Pensionskasse wird das Freizügigkeitsguthaben (inkl. Einkauf) abgedeckt, welches sich ab Alter 25 bis zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit der Pensionskasse, bei einem maximalen AHV- Lohn von Fr. 113 940.

Wann ist BVG obligatorisch?

Das BVG- Obligatorium gilt für alle ArbeitnehmerInnen, die schon in der 1. Säule versichert sind und mindestens 21’330 Franken (bis 2020) und 21’510 Franken (ab 2021) verdienen. Dies stellt die Eintrittsschwelle in das Obligatorium der beruflichen Vorsorge dar. Dieser entspricht 3/4 der maximalen AHV-Altersrente.

Was ist eine Pensionskasse?

Im Grunde ist eine Pensionskasse eine Versicherung, die sich auf die Altersvorsorge einer bestimmten Gruppe spezialisiert hat. Die so genannte Entgeltumwandlung ist der größte Vorteil bei der Pensionskasse.

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Was sind die Pflichten der betrieblichen Pensionskassen?

Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Pflicht, sich um die Sozialversicherungen für sich selbst sowie für allfällige Mitarbeitende zu kümmern. Präsentation der Pflichten im Zusammenhang mit der zweiten Säule: BVG. Die betrieblichen Pensionskassen sollen die Fortführung des gewohnten Lebensstandards sichern.

Wie hoch werden die Beiträge an die Pensionskasse?

Die Höhe der Beiträge an die Pensionskasse hängt vom Alter des Versicherten und dessen koordinierten Lohn ab (Art. 16 BVG). Je älter der Arbeitnehmer wird, desto höher werden die sog.

Was bezahlt die Pensionskasse in der Schweiz?

In der Schweiz bezahlt die Pensionskasse Frauen ab 64 und Männern ab 65 Jahren, die Beiträge in eine Vorsorgeeinrichtung geleistet haben, grundsätzlich lebenslang eine Altersrente.