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Wem gehört in der Ehe das Auto?
Grundsätzlich darf bei einer Trennung bzw. Scheidung derjenige Ehegatte das Auto behalten, der Eigentümer des Autos ist. Falls das Auto aber zum gemeinsamen Hausrat gehört, kann ausnahmsweise derjenige Ehegatte, der nicht Eigentümer ist, berechtigt sein, das Fahrzeug bis zur Scheidung zu nutzen.
Was darf man bei einer Scheidung mitnehmen?
Trennungszeit: Wem gehört der Hausrat? Jeder Ehegatte kann bei der Trennung die ihm gehörenden Haushalts-Gegenstände mitnehmen. Benötigt der andere Ehegatte diese aber dringender als er etwa wegen der Kinder, muss er sie dem anderen überlassen. Dazu kann unter Umständen auch das Familienauto zählen.
Was ist Schadensfreiheit bei Trennung und Scheidung?
Nicht nur das Auto, sondern auch der erlangte Schadensfreiheitsrabatt kann bei Trennung und Scheidung schnell zum Streitpunkt werden. Denn wurde das Fahrzeug oder ein Zweitwagen während der Ehe von einem Ehegatten gefahren und auf den Namen des anderen Ehepartners versichert,…
Hat der Fahrer eines anderen Autos einen Schadensfreiheitsrabatt?
Denn wenn er nach der Trennung ein anderes Auto auf sich zulässt, hat er regelmäßig keinen Schadensfreiheitsrabatt. Tatsächlich kann in einem solchen Fall der Fahrer des Autos gegen den anderen Ehepartner einen Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts haben.
Welche Gewinner gibt es bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung gibt es keine Gewinner. Bei Ehescheidungen gibt es grundsätzlich nur Verlierer. Die Liebe ist kaputt, die Nerven liegen blank. Nun stellt sich die Frage, wer unterhält bzw. erhält das Haus?
Ist das Auto nur eines der Ehegatten?
Wenn das Auto eindeutig nur einem der Ehegatten gehört (z. B., weil er das Auto schon vor der Ehe hatte), so kann trotzdem eine vorübergehende Zuweisung an den anderen Ehepartner erfolgen. Das Gericht wird das Alleineigentum aber in seiner Abwägung berücksichtigen.