Inhaltsverzeichnis
Wem obliegt die Verkehrssicherungspflicht?
Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.
Welches sind verkehrssicherungspflichten des Herstellers?
Verkehrssicherungspflichten erfüllen Der Hersteller eines Produkts darf seine Kunden und die Anwender des Produkts nicht schädigen. Ein Schaden kann entstehen, wenn der Hersteller etwas aktiv tut oder wenn er etwas unterlässt. Der Hersteller eines Produkts unterliegt deshalb der sogenannten Verkehrssicherungspflicht.
Was ist Instruktionspflicht?
Die Instruktionspflicht verpflichtet den Hersteller eines Produkts im Rahmen von § 3 Abs. Die Grenze der Instruktionspflicht ist bei einem – nach den objektiven Umständen – leichtfertigen Umgang des Verbrauchers mit dem Produkt bzw. den ihm beigefügten Instruktionen erreicht.
Was ist die „Pflichtverletzung“?
Der Begriff der „Pflichtverletzung“ wird in § 280 Abs. 1 genannt und löst im Rahmen eines Schuldverhältnisses nach dieser Vorschrift eine Schadensersatzhaftung aus, es sei denn, dass der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Wie kann die Pflichtverletzung in der Leistungspflicht bestehen?
Im Kern kann die Pflichtverletzung in der Nichterfüllung einer Leistungspflicht, in einer Schlechtleistung und in der Verletzung einer Nebenpflicht bestehen. Wenn der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nachkommt, kann es dem Gläubiger darum gehen, den bloßen Verzögerungsschaden ersetzt zu erhalten (vgl. § 280 Abs. 2 BGB i.V.m. § 286 BGB).
Ist die Verletzung einer Rücksichtspflicht eine Pflichtverletzung?
Auch die Verletzung einer Rücksichtspflicht nach § 241 Abs. 2 stellt eine Pflichtverletzung i.S.d. § 280 dar. Dies folgt zwingend aus den §§ 282, 324, die für diesen Fall ergänzende Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung bzw. die Ausübung eines Rücktritts vom gegenseitigen Vertrag vorsehen.
Ist die Zeichnung eines Fondsanteils eine Pflichtverletzung?
Bei der Zeichnung eines Fondsanteils infolge einer Verletzung von Beratungspflichten kann daher der Zeichner in der Regel im Rahmen des Schadensersatzes seine Fondsbeteiligung an den Berater gegen Erstattung der von ihm aufgewendeten Beträge übertragen. Die Pflichtverletzung muss ursächlich für den eingetretenen Schaden sein.