Wem werden Einkommensteuervorauszahlungen angerechnet?

Zahlt ein Ehegatte gesamtschuldnerisch festgesetzte Vorauszahlungen, dienen diese der Tilgung der zu erwartenden Steuerschulden beider Ehegatten, unabhängig davon, ob die Eheleute später zusammen oder einzeln veranlagt werden. Sie sind deshalb zunächst auf die festgesetzten Steuern beider Ehegatten anzurechnen.

Warum muss man Einkommensteuer Vorauszahlungen leisten?

Eine Steuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Um einen regelmäßigen Geldfluss in den Staatshaushalt sicherzustellen und dem Steuerpflichtigen eine eventuelle hohe Nachzahlung zu ersparen, werden bereits im laufenden Jahr Vorauszahlungen erhoben.

Wer ist von einer Steuerschuld betroffen?

Im Regelfall sind von einer Steuerschuld vorwiegend Selbständige betroffen, da bei Arbeitnehmern bereits der Arbeitgeber die Maximalhöhe der Lohnsteuer vom Bruttogehalt knüpft, wodurch eine Steuerschuld hier nur bei späteren Korrekturen oder einer zweiten Einkommensquelle aus selbständiger Tätigkeit zustande kommen kann.

Was ist eine Steuerschuld?

LESEN:   Welcher Edelstein zu welchem Monat?

Eine „Steuerschuld“ impliziert nicht automatisch, dass die betreffende Person oder das Unternehmen eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig erfüllt oder nicht entsprechend des gültigen Rechts gehandelt haben. Die Steuerschuld entsteht gegenüber dem jeweiligen, regional zuständigen Finanzamt.

Warum sind Steuerschulden unangenehm?

Steuerschulden können für die Betroffenen sehr unangenehm sein. Manchmal erfährt der Steuerzahler erst mit dem Steuerbescheid die Höhe der Nachzahlung, was schnell zu einer bösen Überraschung werden kann, gerade für Gewerbetreibende. Dennoch müssen die Schulden beim Finanzamt beglichen werden.

Was ist der persönliche Steuersatz?

Sie hören immer mal wieder, dass etwas mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird und fragen sich, was das bedeutet? Wir erklären es Ihnen. Der persönliche Steuersatz ist der Durchschnittssteuersatz für Ihr gesamtes Einkommen.