Inhaltsverzeichnis
- 1 Wen anrufen bei verletzten Tier?
- 2 Wer darf verletzte Wildtiere töten?
- 3 Wer darf Wildtiere aufnehmen?
- 4 Was soll ich machen wenn ich einen verletzten Vogel gefunden habe?
- 5 Ist ein gefundenes Tier krank oder verletzt?
- 6 Ist es zulässig kranke oder verletzte Tiere zu entlassen?
- 7 Wie kümmert sich der NABU um tierische Opfer?
Wen anrufen bei verletzten Tier?
Rufen Sie oder die Polizei sofort bei einem Tierarzt oder einer Tierklinik an. Bringen Sie oder evtl. die Polizei das Tier dort vorbei.
Wer darf verletzte Wildtiere töten?
Die Polizei kann einen Jäger, der zufällig vor Ort ist, dort aber nicht Jagdausübungsberechtigter ist, beauftragen, verletztes Wild unverzüglich zu erlegen, um es vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren.
Wer kümmert sich um verletzte Wildvögel?
Ist der Vogel leichter verletzt, braucht er einen Tierarzt oder eine Vogel-Auffangstation. Wenn keine offizielle Vogel-Auffangstation in eurer Nähe ist, nehmen auch Vereine, Tierheime und Zoos verletzte Vögel auf. In größeren Städten gibt es teils auch spezialisierte Vogelkliniken.
Wer darf Wildtiere aufnehmen?
Grundsätzlich sind Feuerwehr, Polizei, Tierärzte und Wildauffangstationen bzw. Greifvogelauffangstationen die richtigen Ansprechpartner. Bei Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, muss auch der zuständige Jagdausübungsberechtigte informiert werden (Kontaktdaten über Polizei oder Stadtverwaltung).
Was soll ich machen wenn ich einen verletzten Vogel gefunden habe?
Wenn der Vogel tödlich verletzt ist, sollte er von einem Tierarzt eingeschläfert werden. Auch außerhalb der regulären Sprechzeiten gibt es dafür einen tierärztlichen Notdienst. Wenn der Vogel nur leicht verletzt ist, müsst ihr ihn zu einem Tierarzt oder einer Wildtier-Auffangstation bringen.
Wer kümmert sich um Vogel?
Was tun mit verletzten Säugetieren und Vögeln? Der NABU kümmert sich in verschiedenen Auffang- und Pflegestationen direkt um die tierischen Opfer. Ziel ist die Tiere wieder auszuwildern.
Ist ein gefundenes Tier krank oder verletzt?
Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten – es sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.
Ist es zulässig kranke oder verletzte Tiere zu entlassen?
Paragraph 45 (5) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.
Wie können sie einem verletzten Tier helfen?
Wenn Sie einem verletzten Tier dort helfen möchten, sollten Sie auch in diesem Fall die Polizei verständigen. Jedes Jahr zur Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel und andere Tierkinder, die aus dem Nest gefallen sind. Man sollte solche Tiere auf keinen Fall gleich aufnehmen, sondern sie an Ort und Stelle belassen.
Wie kümmert sich der NABU um tierische Opfer?
Der NABU kümmert sich in verschiedenen Auffang- und Pflegestationen direkt um die tierischen Opfer. Ziel ist die Tiere wieder auszuwildern. Adressen weiterer Stationen können Sie uns gerne melden.