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Wer beantragt die Auflassungsvormerkung?
Wer beantragt die Auflassungsvormerkung? Gemäß § 13 Grundbuchordnung (GBO) erfolgt die Auflassungsvormerkung beim Kaufen und Verkaufen von Immobilien nur auf Antrag. In der Regel ist es der den Kaufvertrag beurkundende Notar, der die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragt.
Wie hoch sind die Nebenkosten beim Grundstückskauf?
Zusammengefasst rechnen Sie am besten 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises als Nebenkosten für den Grundstückskauf ein.
Welche Unterlagen für Grundstückskauf Notar?
Grundstücksverkauf: Unterlagen und wichtige Informationen für den Notar: Was benötigt er?
- Aktueller Grundbuchauszug.
- Altlastenauskunft (sofern verfügbar)
- Erschließungsnachweis (sofern vorhanden)
- Dokumente zu eventuell laufenden Miet- und Pachtverhältnissen.
Wie beachten sie vor dem Kauf eines Grundstücks im Grundbuch?
Überprüfen Sie vor dem Kauf eines Grundstücks auf jeden Fall im Grundbuch alle gesetzlichen Auflagen, Rechte und Beschränkungen, wie Eigentum der Verkäuferin/des Verkäufers, Hypotheken, Pfandrechte, Vorkaufsrechte, Wegerechte, Kanäle, Leitungen, Bäche.
Wie muss der Kauf eines Grundstücks ablaufen?
Das BGB regelt, wie der Kauf eines Grundstücks ablaufen muss und wie die Verträge hierfür geschlossen werden müssen. Es ist beispielsweise festgelegt, dass eine notarielle Beurkundung zu erfolgen hat und dass der Vertrag durch Auflassung und Grundbucheintrag gültig wird.
Was ist das Grundbuch vor dem Kauf?
Der Grund, sich das Grundbuch vor dem Kauf (und vor allem auch vor der Überweisung des Kaufpreises) näher anzusehen, besteht eben gerade darin, dass alle im Rang vor der Einverleibung des Eigentums der Käuferin/des Käufers eingetragenen Rechte grundsätzlich von dieser/diesem zu übernehmen sind gegen sie/ihn wirken.
Was muss bei Grundstücksverkauf geachtet werden?
Besonders bei privatem Grundstücksverkauf muss auf einen realistischen Quadratmeterpreis geachtet werden. Bei Angeboten von Immobilienmaklern ist davon auszugehen, dass diese in Gesprächen mit dem Verkäufer einen marktüblichen Preis abgestimmt haben und ein kleiner Verhandlungsspielraum besteht.