Wer bekommt Auskunft im Krankenhaus Österreich?

Das Krankenhauspersonal darf ohne Ihre Einwilligung dritten Personen keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Dies gilt sowohl für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes als auch für die Zeit danach. Ihre nächsten Angehörigen werden gerne von den behandelnden ÄrztInnen in einem persönlichen Gespräch informiert.

Wer darf Patientenakte einsehen Österreich?

Das Einsichtsrecht umfasst die Vorlage der Krankengeschichte bzw. das Recht auf Anfertigung von Kopien gegen Kostenersatz, jedoch nicht die Herausgabe der Originalunterlagen. Einsichtsberechtigt ist der Patient, der gesetzliche Vertreter oder ein bevollmächtigter Vertreter.

Was muss der Patient bei der Ankunft im Krankenhaus unterzeichnen?

Bei der Ankunft im Krankenhaus muss der Patient normalerweise ein Aufnahmeformular unterzeichnen. Da die meisten Patienten dazu, im Falle eines Notfalls, nicht in der Lage sind, wird dies zu einem späteren Zeitpunkt erledigt. Dies kann auch durch Angehörige oder Pflegekräfte erfolgen.

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Welche Dokumente sind wichtig für die Einweisung ins Krankenhaus?

Wichtige Dokumente für die Einweisung ins Krankenhaus sind: Falls vorhanden Allergiepass, Medikamentenpass, Herzschrittmacherausweis etc. Diese sollten dem behandelnden Krankenhaus so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Der genaue Ablauf im Krankenhaus hängt dann natürlich mit der Erkrankung des Patienten zusammen.

Kann man als Angehöriger telefonisch über den Krankenhausaufenthalt informiert werden?

Wird man als Angehöriger nicht telefonisch über den Krankenhausaufenthalt einer nahestehenden Person informiert, beispielsweise weil keine Telefonnummer ausfindig gemacht werden konnte, kann das ein wenig aufwendiger werden. Häufig kommen mehrere Krankenhäuser im Umfeld in Frage, in die der Angehörige geliefert werden konnte.

Warum sollte ein Krankenwagen gerufen werden?

Da sich das in vielen Fällen von anderen anwesenden Personen nicht gleich bestimmen lässt, sollte sicherheitshalber trotzdem ein Krankenwagen gerufen werden. Hier hat die Sicherheit der betroffenen Person Vorrang.