Wer berät bei Erbschaftssteuer?

Wer hohe Steuersätze vermeiden oder die Grundlage dafür schaffen will, dass seine späteren Erben die Erbschaftssteuer sparen können, sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Wer berät zu Erbrecht?

Beratung zum Erbrecht für Erblasser beim Anwalt oder Notar Verbraucher sind bei einem entsprechenden Fachanwalt für Erbrecht oder auch einem Notar für gewöhnlich an der richtigen Adresse und finden in diesem einen kompetenten Ansprechpartner.

Wie geht es mit der Erbschaftssteuer umgehen?

Es gibt ganz verschiedene Wege, die Erbschaftssteuer zu umgehen bzw. zu verringern. Neben Freibeträgen sind vor allem Schenkungen zu Lebzeiten eine gute Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu umgehen. Es können sowohl Immobilien als auch Geldsummen verschenkt werden.

Welche Freibeträge sind erbschaftssteuerpflichtig?

Eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu umgehen, sind die sogenannten Freibeträge, die die Steuerbemessungsgrundlage mindern. Nur wenn ein solcher Freibetrag überschritten wird, sind die übersteigenden Einnahmen erbschaftssteuerpflichtig.

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Wie kann ich die Erbschaftssteuer vermindern?

Um die Erbschaftssteuer zu vermindern, können im 10-Jahresrhythmus Schenkungen bis zur Freibetragsgrenze vorgenommen werden. Damit kann der Freibetrag gleich mehrmals genutzt werden. Aus dem Erbe wird dadurch eine Schenkung, da der Gebende ja noch lebt. Renten-Schenkungen werden vom Gesetzgeber anders behandelt als Geldschenkungen.

Wie können sie die Erbschaftssteuer ausnutzen?

Zum einen können Sie die Erbschaftssteuer umgehen, indem Sie den sogenannten Freibetrag ausnutzen. Dieser mindert die Steuerbemessungsgrundlage. Nur wenn dieser überschritten wird, müssen die ihn übersteigenden Einnahmen versteuert werden. Wird der Freibetrag also geschickt ausgenutzt, kann die Steuerlast erheblich reduziert werden.