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Wer besitzt in Deutschland das Strafmonopol?
Der Strafanspruch des Staates, auch Strafmonopol des Staates genannt, ist die in einer Rechtsordnung festgeschriebene Zuständigkeit bestimmter Strafverfolgungsbehörden, Strafen gemäß den Strafgesetzen zu verhängen bzw. im Vorgriff Straftaten zu verfolgen.
Wer gehört zu den Strafverfolgungsbehörden?
Strafverfolgungsbehörden haben die Aufgabe, Straftaten zu verfolgen. Zu ihnen gehören in erster Linie die Staatsanwaltschaften und die Polizeibehörden. Zudem fallen unter den Begriff auch die Zollfahndungs- und im Bereich der Finanzverwaltung die Steuerfahndungsbehörden.
Wer ist der bundesanwalt?
Seit 2015 ist Peter Frank Leiter der Behörde. Ihm sind ein Stellvertretender Generalbundesanwalt sowie mehrere Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof, Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof zugeordnet. Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter.
Was ist der Begriff der Strafverfolgung?
Unter dem Begriff der Strafverfolgung ist zunächst das staatliche Monopol zur Verfolgung von Straftaten zu verstehen. Nur er hat die Ermächtigung zu Strafverfolgung. Im Rahmen des sogenannten Ermittlungsverfahrens ist es die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde (Polizei und Staatsanwaltschaft), einem entsprechenden Anfangsverdacht nachzugehen.
Was ist eine Strafverfolgungsbehörde?
Die Strafverfolgungsbehörde handelt hierbei nach dem Legalitätsprinzip. Herrin des Verfahrens bei der Strafverfolgung ist die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Polizei gehört ebenso zu den Strafverfolgungsbehörden (Vollzug der Aufgabe aus § 163 StPO) in Verbindung mit den entsprechenden Polizeiaufgabengesetzen der Länder.
Was ist die Strafverfolgung des Staates?
Die Strafverfolgung besteht hauptsächlich aus Ermittlungen. Der Strafanspruch des Staates wird nicht durch die speziellen Jedermann-Rechtfertigungsgründe der Nothilfe (§ 32 StGB) oder des Jedermann-Festnahmerechts (§ 127 Abs. 1 StPO) begrenzt.
Was ist der Anfangsverdacht in der Strafverfolgung?
Der im Rahmen der Strafverfolgung relevante Anfangsverdacht definiert sich wie folgt: Er liegt vor, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorhanden sind. Ist ein entsprechender Anfangsverdacht gegeben, sind die Behörden zur Einleitung einer Strafverfolgung verpflichtet.
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