Wer bezahlt die gesetzliche Betreuung?

Betreute, die nicht mittellos sind, müssen die Vergütung und die Auslagen des Betreuers aus ihrem Vermögen bezahlen. Sie erhalten hierzu eine Kostenfestsetzung vom Betreuungsgericht. Bei mittellosen Betreuten wird der Betreuer dagegen vom Staat bezahlt.

Was darf ein Betreuer vermögenssorge?

Aufgaben des Betreuers innerhalb der Vermögenssorge

  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen.
  • Abwehr und Befriedigung von Forderungen gegen den Betreuten.
  • Steuerliche Angelegenheiten.
  • Haus- und Grundstücksverwaltung.
  • Schuldenregulierung und Vermögensauskunft.
  • Verwaltung von Konten und Bargeld.
  • Jährliche Rechnungslegung.

Wie wird ein gesetzlicher Betreuer gewählt?

Ein gesetzlicher Betreuer wird gewählt, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, selbst seine Entscheidungen zu treffen. Eine Grundlage dafür, eigene Entscheidungen zu treffen, ist der Vollbesitz der eigenen geistigen Fähigkeiten. Die Aufgaben von einem gesetzlichen Betreuer sind vielseitig und nicht zu unterschätzen.

Sind die Kosten für die Betreuung von der betreuungsbedürftigen Person selbst übernommen?

Dies ist insofern von Bedeutung, als dass die Kosten für die Betreuung grundsätzlich von der betreuungsbedürftigen Person selbst getragen werden müssen. Nur in jenen Fällen, in denen die betreuungsbedürftige Person finanziell nicht dazu in der Lage ist, die Betreuervergütung zu zahlen, wird dies von staatlicher Seite übernommen.

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Ist der gesetzliche Betreuer zuständig für eine recht­liche Betreuung?

Wenn Menschen keine selbst­ständigen Entscheidungen treffen können, wird eine recht­liche Betreuung notwendig. Der gesetzliche Betreuer darf dann entscheiden, ob die von ihm betreute Person noch zu Hause wohnen kann oder in ein Heim muss. Er ist für Gesund­heits- und Vermögens­sorge zuständig und kümmert sich um die Kommunikation mit Banken,

Was ist das Wesen der Betreuung?

Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für sie handelt. Das Selbstbestimmungs- recht der betroffenen Personen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist.