Inhaltsverzeichnis
Wer bringt Gesetze ein?
Gesetzesinitiativen. Gesetzesvorlagen werden beim Deutschen Bundestag durch die Bundesregierung, den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht. Im letzten Fall muss der Antrag von fünf Prozent der Abgeordneten oder von einer Fraktion unterstützt werden.
Wer entscheidet über Gesetze in Deutschland?
Gesetze werden im Bundestag beschlossen. In Gesetzen steht, was man in Deutschland tun darf. Und was man nicht tun darf. Der Bundestag darf die Gesetze ändern.
Welche Regeln gibt es für die Gesetz-gebung?
Für die Gesetz-Gebung gibt es strenge Regeln. Diese Regeln stehen im Grundgesetz (GG) in Artikel 70 GG bis Art. 82 GG. Dort werden Ablauf und Zuständigkeiten beschrieben. Das macht Gesetz-Gebung für alle nachvollziehbar und demokratisch. 1. Stufe – Die politische Entscheidung für ein neues Gesetz Verbände und Interessen-Vereine haben Forderungen.
Was sind die Entscheidungsmöglichkeiten des Bundesrats?
Entscheidungsmöglichkeiten des Bundesrats. Auch der Bundesrat befasst sich zunächst in den jeweiligen Fachausschüssen mit dem Gesetzentwurf, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Stimmt der Bundesrat dem Entwurf eines zustimmungsbedürftigen Gesetzes zu, kommt dieses gemäß Art. 78 Variante 1 GG zustande.
Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit gefunden?
Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit im Bundestag gefunden, wird er als Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei jedem Gesetz mit. Ihre Mitwirkungsrechte sind dabei genau festgelegt. Der Bundesrat kann keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen.
Wie findet die Detailarbeit der Gesetzgebung statt?
Die Detailarbeit der Gesetzgebung findet in den ständigen Ausschüssen statt, die mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzt sind. Die Ausschussmitglieder arbeiten sich in die Materie ein und beraten sich in Sitzungen. Sie können auch Interessenvertreter und Experten zu öffentlichen Anhörungen einladen.